Mitarbeitersuche

Ansprechpartner

Frau Drachsler
02351 / 966-5614
b.drachsler@maerkischer-kreis.de

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Zuständigkeit: Altena, Meinerzhagen, Plettenberg, Schalksmühle
FD 30 - Ordnungsrecht
Kreishaus Lüdenscheid
Heedfelder Str. 45
58509 Lüdenscheid
Raum: 305
Frau Dumschat
02351 / 966-5613
b.dumschat@maerkischer-kreis.de

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Zuständigkeit: Balve, Menden (Sauerland)
FD 30 - Ordnungsrecht
Kreishaus Lüdenscheid
Heedfelder Str. 45
58509 Lüdenscheid
Raum: 305
Herr Frölich
02351 / 966-5612
02351 966885612
b.froelich@maerkischer-kreis.de

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Zuständigkeit: Balve, Hemer, Menden, Neuenrade
FD 30 - Ordnungsrecht
Kreishaus Lüdenscheid
Heedfelder Str. 45
58509 Lüdenscheid
Raum: 304
Montag:08.30 - 12.00 Uhr
Dienstag:08.30 - 12.00 Uhr
Mittwoch:08.30 - 12.00 Uhr
Donnerstag:08.30 - 12.00 Uhr und 13.30 - 15.30 Uhr
Freitag:08.30 - 12.00 Uhr
Termine außerhalb der Geschäftszeiten nach Vereinbarung
Frau Knautz
02351 / 966-5619
02351 966885619
l.knautz@maerkischer-kreis.de

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Zuständigkeit: Altena, Halver, Herscheid, Kierspe, Lüdenscheid, Meinerzhagen, Nachrodt, Plettenberg, Schalksmühle, Werdohl
FD 30 - Ordnungsrecht
Kreishaus Lüdenscheid
Heedfelder Str. 45
58509 Lüdenscheid
Raum: 304
Frau Kowalewski
02351 / 966-6508
02351 966886508
l.kowalewski@maerkischer-kreis.de

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Zuständigkeit: Halver, Herscheid, Nachrodt-Wiblingwerde, Werdohl
FD 30 - Ordnungsrecht
Kreishaus Lüdenscheid
Heedfelder Str. 45
58509 Lüdenscheid
Raum: 306
Frau Hauf
02351 / 966-6505
02351 966886505
c.hauf@maerkischer-kreis.de

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Zuständigkeit: Hemer, Kierspe, Neuenrade
FD 30 - Ordnungsrecht
Kreishaus Lüdenscheid
Heedfelder Str. 45
58509 Lüdenscheid
Raum: 306
Nachname, Scheidung, Kind, Kinder, Sorgerecht,

Namensänderung - Änderung von Vor- oder Familiennamen

Änderung von Vor- beziehungsweise Familiennamen nach dem Namensänderungsgesetz - öffentlich-rechtliche oder behördliche Namensänderung

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Notwendige Unterlagen

  • gültiges Ausweispapier (z. B. Reisepass, Personalausweis)
  • Aufenthaltsbescheinigung
  • beglaubigte Kopie aus dem Geburtenregister der antragstellenden Person und aller Personen, auf die sich die Änderung des Familiennamens erstrecken soll
  • beglaubigte Kopie aus dem Eheregister, wenn die antragstellende Person verheiratet war oder ist
  • Führungszeugnis bei Personen, die mindestens 14 Jahre alt sind
  • Erklärung darüber, ob die antragstellende Person schon einmal einen Antrag auf Änderung des Familiennamens gestellt hat. Ist dies der Fall, müssen Sie zusätzlich angeben:
    • die Verwaltungsbehörde, bei der der frühere Antrag gestellt wurde und
    • die von der Behörde getroffene Entscheidung

Kosten

Wird dem Antrag entsprochen:

  • bei Änderung eines Familiennamens: 2,50 Euro bis 1.022 Euro pro Person
  • bei Änderung eines Vornamens: 2,50 Euro bis 255 Euro


Die tatsächliche Gebühr hängt vom Verwaltungsaufwand und der Bedeutung der Namensänderung für den Antragsteller oder die Antragstellerin ab.

  • Wird der Antrag zurückgenommen oder abgelehnt: ein Zehntel bis fünf Zehntel der Gebühr
  • Bei mittellosen Antragstellerinnen und Antragstellern im Einzelfall: 26,00 € pro Antrag

 

Bearbeitungsdauer

ca. 3 Monate; im Einzelfall sind längere Bearbeitungszeiten möglich

Formulare & Broschüren 

Zuletzt aktualisiert am: 04.09.2023