Voraussetzungen:
- Sie besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit.
- Sie sind asylberechtigt, ausländischer Flüchtling, Staatenlose oder Staatenloser, heimatloser Ausländer oder heimatlose Ausländerin oder Kontingentflüchtling.
- Sie wohnen oder halten sich gewöhnlich in Deutschland auf.
- Es liegt ein wichtiger Grund vor, der die Namensänderung rechtfertigt.
Ein wichtiger Grund kann beispielsweise vorliegen, wenn der Familienname
- anstößig oder lächerlich klingt,
- wesentliche Schwierigkeiten in der Schreibweise oder bei der Aussprache verursacht,
- eines Kindes angepasst werden soll an den Namen, den der allein sorgeberechtigte Elternteil nach der Scheidung wieder angenommen hat.
Durch die Namensänderung darf kein falscher Eindruck über familiäre Zusammenhänge geweckt werden.
Wichtige Anmerkung:
Vor Antragstellung sollte immer ein Beratungsgespräch geführt werden.