059620000000
99067003000000, 99067003007000
Termine für die Jägerprüfung 2023:
Das Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen hat mitgeteilt, dass der schriftliche Teil der Jägerprüfung gem. § 3 Abs. 3 DVO LJG-NRW am 24.04.2023 stattfindet.
Dementsprechend ergeben sich folgende Termine für die Durchführung der Jägerprüfung 2023 im Märkischen Kreis:
Jägerprüfungsausschuss Lüdenscheid:
Datum
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Prüfungsteil
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Raum
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Montag, 24. April 2023 - 15.00 Uhr
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Schriftlicher Prüfungsteil
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Großer Sitzungssaal 136 / Kreishaus Lüdenscheid
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Dienstag, 25. April 2023 - 09.00 Uhr
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Schießprüfung
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Schießstand „Breddershaus“
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Mittwoch, 26. April 2023 - ab 08.00 Uhr
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Mündlich/praktischer Teil
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voraussichtlich Raum 456 / Kreishaus Lüdenscheid
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Donnerstag, 27. April 2023 - ab 08.00 Uhr
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Mündlich/praktischer Teil
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voraussichtlich Raum 456 / Kreishaus Lüdenscheid
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Freitag, 28. April 2023 - ab 08.00 Uhr
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Mündlich/praktischer Teil
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voraussichtlich Raum 456 / Kreishaus Lüdenscheid
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Die Nachprüfung 2023 wird vom Prüfungsausschuss Lüdenscheid durchgeführt
Jägerprüfungsausschuss Iserlohn:
Datum
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Prüfungsteil
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Raum
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Montag, 24. April 2023 - 15.00 Uhr
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Schriftlicher Prüfungsteil
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Großer Sitzungssaal / Kreispolizeibehörde Iserlohn
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Dienstag, 25. April 2023 - 09.00 Uhr
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Schießprüfung
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Schießstand „Hexenteich“
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Mittwoch, 26. April 2023 - ab 08.00 Uhr
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Mündlich/praktischer Teil
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Großer Sitzungssaal / Kreispolizeibehörde Iserlohn
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Donnerstag, 27. April 2023 - ab 08.00 Uhr
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Mündlich/praktischer Teil
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Großer Sitzungssaal / Kreispolizeibehörde Iserlohn
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Freitag, 28. April 2023 - ab 08.00 Uhr
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Mündlich/praktischer Teil
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Großer Sitzungssaal / Kreispolizeibehörde Iserlohn
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Anträge auf Zulassung zur Jägerprüfung mit den erforderlichen Anlagen sind gemäß § 4 Landesjagdgesetzdurchführungsverordnung – DVO LJG-NRW spätestens
bis zum 24. Februar 2023 bei der unteren Jagdbehörde einzureichen.
Jede Person, die mindestens 15 Jahre alt ist, kann sich zur Jägerprüfung anmelden.
Die Jägerprüfung findet jährlich im April und Mai bei der Kreisverwaltung des Märkischen Kreises statt. Die Prüfungstermine werden in den lokalen Tageszeitungen veröffentlicht. Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen Teil, einer Schießprüfung und einem mündlich-praktischen Teil. Der schriftliche und mündlich-praktische Teil umfasst folgende Sachgebiete:
- Kenntnis der Tierarten, Wildbiologie und -hege und Naturschutz,
- Jagdbetrieb, waidgerechte Jagdausübung, Sicherheitsbestimmungen, Jagdhundewesen, Behandlung des erlegten Wildes, Wildkrankheiten, Grundzüge des Land- und Waldbaues und Wildschadenverhütung,
- Waffentechnik, Führung von Jagd- und Faustfeuerwaffen, besonders die sichere Handhabung, den Gebrauch und die Pflege der Jagd- und Faustfeuerwaffen,
- Jagdrecht, Grundsätze und wichtige Einzelbestimmungen des Waffen-, des Tierschutz-, des Naturschutz- und Landschaftsrechts.
Die Schießprüfung besteht aus Büchsen- und Flintenschießen.
Alle Prüfungsteile müssen bestanden werden. Wer bei der Schießprüfung, dem mündlich-praktischen Teil oder beidem durchgefallen ist, kann einmal, frühestens nach drei Monaten, an einer Nachprüfung teilnehmen. Es wird nur der Teil geprüft, der nicht bestanden wurde.
Die Anmeldung zur Jägerprüfung oder Nachprüfung sollte mindestens zwei Monate vorher erfolgen.
Jagd, Jagdschein, Berechtigungsschein zum Jagen, Jägerprüfung
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Jägerprüfung
Termine für die Jägerprüfung 2023:
Das Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen hat mitgeteilt, dass der schriftliche Teil der Jägerprüfung gem. § 3 Abs. 3 DVO LJG-NRW am 24.04.2023 stattfindet.
Dementsprechend ergeben sich folgende Termine für die Durchführung der Jägerprüfung 2023 im Märkischen Kreis:
Jägerprüfungsausschuss Lüdenscheid:
Datum
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Prüfungsteil
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Raum
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Montag, 24. April 2023 - 15.00 Uhr
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Schriftlicher Prüfungsteil
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Großer Sitzungssaal 136 / Kreishaus Lüdenscheid
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Dienstag, 25. April 2023 - 09.00 Uhr
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Schießprüfung
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Schießstand „Breddershaus“
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Mittwoch, 26. April 2023 - ab 08.00 Uhr
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Mündlich/praktischer Teil
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voraussichtlich Raum 456 / Kreishaus Lüdenscheid
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Donnerstag, 27. April 2023 - ab 08.00 Uhr
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Mündlich/praktischer Teil
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voraussichtlich Raum 456 / Kreishaus Lüdenscheid
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Freitag, 28. April 2023 - ab 08.00 Uhr
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Mündlich/praktischer Teil
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voraussichtlich Raum 456 / Kreishaus Lüdenscheid
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Die Nachprüfung 2023 wird vom Prüfungsausschuss Lüdenscheid durchgeführt
Jägerprüfungsausschuss Iserlohn:
Datum
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Prüfungsteil
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Raum
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Montag, 24. April 2023 - 15.00 Uhr
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Schriftlicher Prüfungsteil
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Großer Sitzungssaal / Kreispolizeibehörde Iserlohn
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Dienstag, 25. April 2023 - 09.00 Uhr
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Schießprüfung
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Schießstand „Hexenteich“
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Mittwoch, 26. April 2023 - ab 08.00 Uhr
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Mündlich/praktischer Teil
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Großer Sitzungssaal / Kreispolizeibehörde Iserlohn
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Donnerstag, 27. April 2023 - ab 08.00 Uhr
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Mündlich/praktischer Teil
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Großer Sitzungssaal / Kreispolizeibehörde Iserlohn
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Freitag, 28. April 2023 - ab 08.00 Uhr
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Mündlich/praktischer Teil
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Großer Sitzungssaal / Kreispolizeibehörde Iserlohn
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Anträge auf Zulassung zur Jägerprüfung mit den erforderlichen Anlagen sind gemäß § 4 Landesjagdgesetzdurchführungsverordnung – DVO LJG-NRW spätestens
bis zum 24. Februar 2023 bei der unteren Jagdbehörde einzureichen.
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Jede Person, die mindestens 15 Jahre alt ist, kann sich zur Jägerprüfung anmelden.
Die Jägerprüfung findet jährlich im April und Mai bei der Kreisverwaltung des Märkischen Kreises statt. Die Prüfungstermine werden in den lokalen Tageszeitungen veröffentlicht. Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen Teil, einer Schießprüfung und einem mündlich-praktischen Teil. Der schriftliche und mündlich-praktische Teil umfasst folgende Sachgebiete:
- Kenntnis der Tierarten, Wildbiologie und -hege und Naturschutz,
- Jagdbetrieb, waidgerechte Jagdausübung, Sicherheitsbestimmungen, Jagdhundewesen, Behandlung des erlegten Wildes, Wildkrankheiten, Grundzüge des Land- und Waldbaues und Wildschadenverhütung,
- Waffentechnik, Führung von Jagd- und Faustfeuerwaffen, besonders die sichere Handhabung, den Gebrauch und die Pflege der Jagd- und Faustfeuerwaffen,
- Jagdrecht, Grundsätze und wichtige Einzelbestimmungen des Waffen-, des Tierschutz-, des Naturschutz- und Landschaftsrechts.
Die Schießprüfung besteht aus Büchsen- und Flintenschießen.
Alle Prüfungsteile müssen bestanden werden. Wer bei der Schießprüfung, dem mündlich-praktischen Teil oder beidem durchgefallen ist, kann einmal, frühestens nach drei Monaten, an einer Nachprüfung teilnehmen. Es wird nur der Teil geprüft, der nicht bestanden wurde.
Die Anmeldung zur Jägerprüfung oder Nachprüfung sollte mindestens zwei Monate vorher erfolgen.
Notwendige Unterlagen
- Antragsvordruck
- Bescheinigung der Schulung zur "kundigen Person"
- Nachweis über die sichere Handhabung und das Schießen mit Kurzwaffen
- Kopie des Personalausweises
- Führungszeugnis Belegart N
Kosten
220,00 € Prüfungsgebühr +
30,00 € Verwaltungsgebühr
Bearbeitungsdauer
ca. 6-8 Wochen nach Antragstellung
Externe Links
Zuletzt aktualisiert am: 17.05.2023