99067003000000
99067003007000
Jägerprüfung
jaagd, jagdd, jaggd, jjagd, agd, jag, jagdsschein, jagdschien, jagdskhein, jagsdchein, jagdzchein, jagdshcein, jagdscheein, jaagdschein, jagdscheiin, jagddschein, jaggdschein, jagdschhein, jjagdschein, jagdscchein, jagdscheinn, jagdscheim, jagdscheni, agdschein, jagdschei, berechtigungsssschein zum jagen, berechtigungschein zum jagen, berechtigungßchein zum jagen, berechtigungsschien zum jagen, berekhtigungsskhein zum jagen, berechtigungsschein sum jagen, berechtigungzzchein zum jagen, berehctigungsshcein zum jagen, berechtigungsshcein zum jagen, beereechtigungsscheein zum jageen, berechtigungsschein zum jaagen, berechtiigungsscheiin zum jagen, berechtiguungsschein zuum jagen, berrechtigungsschein zum jagen, berechttigungsschein zum jagen, berechtigungsschein zzum jagen, berechtiggunggsschein zum jaggen, berechhtigungsschhein zum jagen, berechtigungsschein zum jjagen, berecchtigungsscchein zum jagen, bberechtigungsschein zum jagen, berechtigunngsscheinn zum jagenn, berechtigungsschein zumm jagen, berechtigumgsscheim zum jagem, berechtigungsschein zun jagen, berechtignugsschein zum jagen, berechtigungsscheni zum jagen, erechtigungsschein zum jagen, berechtigungsschein zum jage
Jede Person, die mindestens 15 Jahre alt ist, kann sich zur Jägerprüfung anmelden.
Die Jägerprüfung findet jährlich im April und Mai bei der Kreisverwaltung des Märkischen Kreises statt. Die Prüfungstermine werden in den lokalen Tageszeitungen veröffentlicht. Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen Teil, einer Schießprüfung und einem mündlich-praktischen Teil. Der schriftliche und mündlich-praktische Teil umfasst folgende Sachgebiete:
- Kenntnis der Tierarten, Wildbiologie und -hege und Naturschutz,
- Jagdbetrieb, waidgerechte Jagdausübung, Sicherheitsbestimmungen, Jagdhundewesen, Behandlung des erlegten Wildes, Wildkrankheiten, Grundzüge des Land- und Waldbaues und Wildschadenverhütung,
- Waffentechnik, Führung von Jagd- und Faustfeuerwaffen, besonders die sichere Handhabung, den Gebrauch und die Pflege der Jagd- und Faustfeuerwaffen,
- Jagdrecht, Grundsätze und wichtige Einzelbestimmungen des Waffen-, des Tierschutz-, des Naturschutz- und Landschaftsrechts.
Die Schießprüfung besteht aus Büchsen- und Flintenschießen.
Alle Prüfungsteile müssen bestanden werden. Wer bei der Schießprüfung, dem mündlich-praktischen Teil oder beidem durchgefallen ist, kann einmal, frühestens nach drei Monaten, an einer Nachprüfung teilnehmen. Es wird nur der Teil geprüft, der nicht bestanden wurde.
Die Anmeldung zur Jägerprüfung oder Nachprüfung sollte mindestens zwei Monate vorher erfolgen.
- Antragsvordruck
- Bescheinigung der Schulung zur "kundigen Person"
- Nachweis über die sichere Handhabung und das Schießen mit Kurzwaffen
- Kopie des Personalausweises
- Führungszeugnis Belegart N
220,00 € Prüfungsgebühr +
30,00 € Verwaltungsgebühr
ca. 6-8 Wochen nach Antragstellung