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Frau Moschner
02351 / 966-6323
02351 966886324
s.moschner@maerkischer-kreis.de

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Kreishaus Lüdenscheid
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58509 Lüdenscheid
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Montag:08.30 - 12.00 Uhr
Dienstag:08.30 - 12.00 Uhr
Mittwoch:08.30 - 12.00 Uhr
Donnerstag:08.30 - 12.00 Uhr und 13.30 - 15.30 Uhr
Freitag:08.30 - 12.00 Uhr
Termine außerhalb der Geschäftszeiten nach Vereinbarung
Frau Ritter
02351 / 966-6486
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FD 30 - Ordnungsrecht
Kreishaus Lüdenscheid
Heedfelder Str. 45
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Raum: 333
Frau Stübner-Koslowski
02351 / 966-6324
02351 966886324
s.stuebner-koslowski@maerkischer-kreis.de

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Kreishaus Lüdenscheid
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Termine außerhalb der Geschäftszeiten nach Vereinbarung
Herr Seibel
02351 / 966-6504
m.seibel@maerkischer-kreis.de

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FD 30 - Ordnungsrecht
Kreishaus Lüdenscheid
Heedfelder Str. 45
58509 Lüdenscheid
Raum: 305
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Fischerprüfung

Die nächste Fischerprüfung findet vom 08. - 12.05.2023 im Kreishaus Iserlohn statt.

Es finden in der Regel pro Prüfungstag zwei Prüfungsdurchgänge statt. Pro Durchgang können bis zu 40 Personen zugelassen werden. Die Organisation und Anzahl der Prüfungstage richtet sich nach der Teilnehmerzahl. Der Prüfungsablauf dauert insgesamt ca. 2 Stunden.

Die Anmeldung zur Fischerprüfung ist in der Zeit vom 13.02. – 02.04.2023 über ein Online-Antragsverfahren im Serviceportal des Märkischen Kreises möglich.

Den Link zum Online-Antrag „Fischerprüfung - Zulassung“ finden Sie unter der nachstehenden Rubrik „Formulare und Broschüren“.

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Notwendige Unterlagen

Die Fischerprüfung kann ab dem Alter von 14 Jahren abgelegt werden.

Im Online-Antragsverfahren müssen Sie einen gültigen Personalausweis bzw. Reisepass als Foto/Scan hochladen.

Kosten

Die Prüfungsgebühr in Höhe von 50,00 € wird direkt im Online-Antragsverfahren per E-Payment (PayPal oder Giropay) entrichtet. Eine Barzahlung am Prüfungstag ist ausgeschlossen.

Für Teilnehmer, die den schriftlichen Teil bereits bestanden haben und die Prüfung wiederholen, ist eine Prüfungsgebühr in Höhe von 30,00 € fällig. Beachten Sie hierbei, dass ein Nachweis über den bestandenen schriftlichen Teil am Prüfungstag vorzulegen ist und Sie sich zur Anmeldung einer Wiederholungsprüfung direkt mit den o. g. Ansprechpartnern in Verbindung setzen. Eine Anmeldung zur Wiederholungsprüfung ist nicht über das Online-Antragsverfahren möglich.

Bearbeitungsdauer

Hat der Prüfungsteilnehmer die Fischerprüfung in allen Prüfungsteilen bestanden wird ihm das Fischerprüfungszeugnis direkt im Anschluss ausgehändigt.

Die Bearbeitungsdauer von Ausnahmegenehmigungen und Zweitschriften des Fischerprüfungszeugnisses beträgt ca. 1 Woche.

Formulare & Broschüren 

Zuletzt aktualisiert am: 17.05.2023