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Fischerprüfung
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Die Fischerprüfung kann ab dem Alter von 14 Jahren abgelegt werden.
Für die Anmeldung nutzen Sie bitte ausschließlich das Formular "Fischerprüfung - Antrag auf Zulassung Online"
(siehe Formulare & Broschüren).
Im Anmeldeverfahren müssen Sie einen gültigen Personalausweis bzw. Reisepass als Foto/Scan hochladen.
Nach Anmeldung zur Prüfung erhalten Sie ca. vier Wochen vor Prüfungsbeginn einen Zulassungsbescheid per Post, dieser beinhaltet einen Gebührenbescheid.
Die Prüfungsgebühr in Höhe von 50,00 € ist innerhalb der Zahlungsfrist an die Finanzbuchhaltung des Märkischen Kreises per Banküberweisung zu übermitteln. Eine Barzahlung am Prüfungstag ist ausgeschlossen.
Für Teilnehmer, die den schriftlichen Teil bereits bestanden haben und die Prüfung wiederholen, ist eine Prüfungsgebühr in Höhe von 30,00 € fällig. Beachten Sie hierbei, dass ein Nachweis über den bestandenen schriftlichen Teil am Prüfungstag vorzulegen ist.
Hat der Prüfungsteilnehmer die Fischerprüfung in allen Prüfungsteilen bestanden wird ihm das Fischerprüfungszeugnis direkt im Anschluss ausgehändigt.
Die Bearbeitungsdauer von Ausnahmegenehmigungen und Zweitschriften des Fischerprüfungszeugnisses beträgt ca. 1 Woche.