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Jagdschein - Erteilung und Verlängerung
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Der Jagdschein kann für ein-, zwei- oder drei Jagdjahre ausgestellt werden. Die Versicherungsbestätigung muss für den gleichen Zeitraum Gültigkeit haben!
Tagesjagdscheine:
Der Tagesjagdschein kann für 14 aufeinanderfolgende Tage ausgestellt werden. Der Zeitraum richtet sich nach dem Wunsch des Jagdscheininhabers.
- Ausgefülltes und eigenhändig unterschriebenes Antragsformular Jagdscheinverlängerung/-erteilung (der Antrag besteht aus 2 Seiten)
- Datenschutzformular ausgefüllt, angekreuzt und unterschrieben (auf der Seite 2 dieses Schreibens)
- Jagdschein (grünes Heft)
- Gültige Versicherungsbestätigung über Ihre Jagdhaftpflichtversicherung
(kein Vertrag, keine Beitragsrechnung oder Kontoauszug!)
Der Jagdschein kann nur für den Gültigkeitszeitraum der Versicherungsbestätigung verlängert werden; Beispiel: 3-Jahresjagdschein = Versicherungszeitraum 01.04.2022 – 31.03.2025
- Neues Lichtbild, falls keines der 5 Verlängerungsfelder (S. 3 – 5 im Jagdschein) mehr frei ist
1-Jahresjagdschein - 35 € Gebühr
2-Jahres-Jagdschein - 50 € Gebühr
3-Jahres-Jagdschein - 65 € Gebühr
Tagesjagdschein (14 Tage) - 15 € Gebühr
Die Gebühr ist ausschließlich zu überweisen - bitte kein Bargeld in den Briefumschlag legen.
Nach Erhalt Ihrer Unterlagen wird Ihr Jagdschein zeitnah verlängert und inklusive Gebührenbescheid postalisch an Ihre Wohnanschrift versendet.