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Ansprechpartner

Herr Hügenberg
02351 / 966-6506
02351 966886506
sprengstoff@maerkischer-kreis.de

Nachricht an Herr Hügenberg

Zuständigkeit:
FD 30 - Ordnungsrecht
Kreishaus Lüdenscheid
Heedfelder Str. 45
58509 Lüdenscheid
Raum: 303
Montag:08.30 - 12.00 Uhr
Dienstag:08.30 - 12.00 Uhr
Mittwoch:08.30 - 12.00 Uhr
Donnerstag:08.30 - 12.00 Uhr und 13.30 - 15.30 Uhr
Freitag:08.30 - 12.00 Uhr
Termine außerhalb der Geschäftszeiten nach Vereinbarung
Sprengstoff, Schwarzpulver, Nitrocellulosepulver, Vorderlader, Wiederlader, Böllerschützen, Unbedenklichkeitsbescheinigung, § 27 SprengG

Sprengstoffangelegenheiten im privaten Bereich

Erlaubniserteilung nach § 27 des Sprengstoffgesetzes (SprengG)
Details einblenden

Kosten

Die Gebühren richten sich nach der allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (AVerwGebO NRW). Die Höhe der Gebühr bemisst sich nach dem Aufwand und beträgt ca.:

Unbedenklichkeitsbescheinigung: 70 Euro bis 290 Euro

Erlaubnis erteilen: 80 Euro bis 400 Euro

Erlaubnis verlängern: 70 Euro bis 290 Euro

Wesentliche Änderung der Erlaubnis: 40 Euro

Bearbeitungsdauer

  • Zuverlässigkeitsprüfung/ Ausstellen der Unbedenklichkeitsbescheinigung: ca. 4 - 6 Wochen 
  • Erteilung der Erlaubnis nach § 27 SprengG: ca. 2 - 4 Wochen
    Das Einholen von Auskünften bei den zu beteiligenden Behörden kann ggf. Verzögerungen nach sich ziehen.

Formulare & Broschüren 

Zuletzt aktualisiert am: 30.08.2021