Mitarbeitersuche

Ansprechpartner

Herr Müller
02351 / 966-6488
02351 966886488
i.mueller@maerkischer-kreis.de

Nachricht an Herr Müller

Zuständigkeit:
FD 30 - Ordnungsrecht
Kreishaus Lüdenscheid
Heedfelder Str. 45
58509 Lüdenscheid
Raum: 334
Montag:08.30 - 12.00 Uhr
Dienstag:08.30 - 12.00 Uhr
Mittwoch:08.30 - 12.00 Uhr
Donnerstag:08.30 - 12.00 Uhr und 13.30 - 15.30 Uhr
Freitag:08.30 - 12.00 Uhr
Termine außerhalb der Geschäftszeiten nach Vereinbarung
Zuverlässigkeit, Security

Bewachungsgewerbe - Erlaubniserteilung nach § 34a Gewerbeordnung

Erlaubniserteilung nach § 34a Gewerbeordnung; regelmäßige Überprüfung der Zuverlässigkeit

Ab sofort können Erlaubnisse nach § 34a GewO auch online über das Wirtschaftsserviceportal.NRW beantragt werden! Den Link zum Onlineantrag finden Sie am Ende dieser Seite unter Externe Links

Details einblenden

Notwendige Unterlagen

Für die Bearbeitung des Erlaubnisantrages zum Betrieb des Bewachungsgewerbes werden folgende Unterlagen benötigt:

  • vollständig ausgefüllter und unterschriebener Antrag auf Erteilung der Erlaubnis nach § 34a GewO
  • Kopie des gültigen Personalausweises oder des Reisepasses und einer aktuellen Meldebescheinigung oder der Aufenthaltserlaubnis und des Nationalpasses bei juristischen Personen jeweils für die gesetzliche Vertretung)
  • Bescheinigung in Steuersachen vom zuständigen Finanzamt
  • Auskunft des Amtsgerichts – Insolvenzgerichtsauskunft soweit Antragstellerin eine juristische Person ist, zusätzlich für jede/n gesetzlichen Vertreter/in)
  • Auskunft aus dem zentralen Bundesportal über Einträge im Schuldnerverzeichnis
  • Nachweis der erforderlichen Haftpflichtversicherung gem. § 6 Bewachungsverordnung
  • Nachweis über die notwendige Sachkunde für das Bewachungsgewerbe (Bescheinigung über die bestandene Sachkundeprüfung – IHK oder Prüfungszeugnisse nach § 5 Nr. 1 – 3 BewachVO) im Original
  • aktueller Auszug aus dem Handels-, Genossenschafts- oder Vereinsregister bei juristischen Personen)
  • Gesellschaftervertrag / Gesellschafterbeschluss


Für die Überprüfung von Beschäftigen:

  • ausgefüllter Meldevordruck Wachperson
  • Kopie des gültigen Personalausweises oder des Reisepasses und einer aktuellen Meldebescheinigung oder der Aufenthaltserlaubnis und des Nationalpasses
  • Nachweis über Unterrichtung oder Sachkundeprüfung im Original (Abgrenzung Sachkundeprüfung oder Unterrichtung? Siehe externer LINK SIHK zu Hagen)

Bearbeitungsdauer

Je nach Aufwand 4 - 8 Wochen

Formulare & Broschüren 

Zuletzt aktualisiert am: 02.08.2023