Elterngeld erhalten grundsätzlich alle Eltern, die sich Zeit für Ihr Neugeborenes nehmen und ihr Kind selbst betreuen und erziehen möchten.
Besucher der Elterngeld-Sprechstunde benötigen für ihr Anliegen einen Termin.
Sprechzeiten der Elterngeldstelle: montags bis freitags: 8:30 Uhr - 12:00 Uhr donnerstags zusätzlich: 13:30 Uhr - 15:30 Uhr
Sämtliche Elterngeld-Formulare sind numerisch aufgebaut, sodass auch telefonisch eine präzise und einzelfallbezogene Elterngeldberatung stattfinden kann.
Die Bearbeitung der Elterngeldanträge richtet sich immer nach dem Familiennamen des Kindes:
Ansprechpartner
Telefon
Buchstabe
Frau Hilz
02351/966-6843
A, C, D
Frau Klehm
02351/966-5920
B, F, I
Frau Müller
02351/966-5921
H, N, Y
Frau Isenberg
02351/966-6840
K
Frau Pawlowski
02351/966-6844
M, T
Frau Holz
02351/966-6853
P, Z, V
Frau Eick-Heuckelbach
02351/966-6845
R, J, Q
Frau Pauls
02351/966-6849
S
Frau Rüsche
02351/966-6956
O, U
Frau Hoke
02351/966-5919
G, L, X
Frau Schüttler
02351/966-6848
W, E
Aufgrund eines erhöhten Antragsaufkommens kann es derzeit zu einer längeren Bearbeitungszeit kommen. Von zwischenzeitlichen Anfragen über den Bearbeitungsstand oder über den Eingang von Unterlagen bitten wir möglichst Abstand zu nehmen. Sie erhalten unaufgefordert Nachricht.
In dringenden Angelegenheiten schicken Sie uns bitte eine kurze E-Mail (mit Angabe des Namens und des Geburtsdatums des Kindes ; ggf. Aktenzeichen der Elterngeldstelle) an elterngeld@maerkischer-kreis.de.
Elterngeld erhalten grundsätzlich alle Eltern, die sich Zeit für Ihr Neugeborenes nehmen und ihr Kind selbst betreuen und erziehen möchten.
Besucher der Elterngeld-Sprechstunde benötigen für ihr Anliegen einen Termin.
Sprechzeiten der Elterngeldstelle: montags bis freitags: 8:30 Uhr - 12:00 Uhr donnerstags zusätzlich: 13:30 Uhr - 15:30 Uhr
Sämtliche Elterngeld-Formulare sind numerisch aufgebaut, sodass auch telefonisch eine präzise und einzelfallbezogene Elterngeldberatung stattfinden kann.
Die Bearbeitung der Elterngeldanträge richtet sich immer nach dem Familiennamen des Kindes:
Ansprechpartner
Telefon
Buchstabe
Frau Hilz
02351/966-6843
A, C, D
Frau Klehm
02351/966-5920
B, F, I
Frau Müller
02351/966-5921
H, N, Y
Frau Isenberg
02351/966-6840
K
Frau Pawlowski
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M, T
Frau Holz
02351/966-6853
P, Z, V
Frau Eick-Heuckelbach
02351/966-6845
R, J, Q
Frau Pauls
02351/966-6849
S
Frau Rüsche
02351/966-6956
O, U
Frau Hoke
02351/966-5919
G, L, X
Frau Schüttler
02351/966-6848
W, E
Aufgrund eines erhöhten Antragsaufkommens kann es derzeit zu einer längeren Bearbeitungszeit kommen. Von zwischenzeitlichen Anfragen über den Bearbeitungsstand oder über den Eingang von Unterlagen bitten wir möglichst Abstand zu nehmen. Sie erhalten unaufgefordert Nachricht.
In dringenden Angelegenheiten schicken Sie uns bitte eine kurze E-Mail (mit Angabe des Namens und des Geburtsdatums des Kindes ; ggf. Aktenzeichen der Elterngeldstelle) an elterngeld@maerkischer-kreis.de.
Original-Geburtsurkunde für die "Beantragung von Elterngeld"
Lohn-/Gehaltsabrechnungen/Besoldungsmitteilungen (Kopien) der letzten 12 Monate vor der Geburt / vor Beginn der Mutterschutzfrist (falls vorhanden) inkl. aller dazugehörigen Nachverrechnungen
Bei Bezug von Mutterschaftsgeld: Nachweis über die Höhe und Dauer des Mutterschaftsgeldes und des Arbeitgeberzuschusses zum Mutterschaftsgeld
Bei Ausländern: Aufenthaltstitel (Kopie der Vorder- und Rückseite)
Im Einzelfall können weitere Unterlagen benötigt werden.
Unterlagen bitte nicht zusammenheften oder in Plastikhüllen verpacken.
Kontoänderungen ausschließlich schriftlich mit Unterschrift der Empfängerin/des Empfängers der Leistung (E-Mail nicht ausreichend!)
Original-Geburtsurkunde für die "Beantragung von Elterngeld"
Lohn-/Gehaltsabrechnungen/Besoldungsmitteilungen (Kopien) der letzten 12 Monate vor der Geburt / vor Beginn der Mutterschutzfrist (falls vorhanden) inkl. aller dazugehörigen Nachverrechnungen
Bei Bezug von Mutterschaftsgeld: Nachweis über die Höhe und Dauer des Mutterschaftsgeldes und des Arbeitgeberzuschusses zum Mutterschaftsgeld
Bei Ausländern: Aufenthaltstitel (Kopie der Vorder- und Rückseite)
Im Einzelfall können weitere Unterlagen benötigt werden.
Unterlagen bitte nicht zusammenheften oder in Plastikhüllen verpacken.
Kontoänderungen ausschließlich schriftlich mit Unterschrift der Empfängerin/des Empfängers der Leistung (E-Mail nicht ausreichend!)