Mitarbeitersuche

Ansprechpartner

Frau Ulrike Britscho
02352 / 966-7158
02352 966887158
u.britscho@maerkischer-kreis.de

Nachricht an Frau Ulrike Britscho

Zuständigkeit:
SG 744 - Verwaltung
Kreishaus I Altena
Bismarckstraße 15
58762 Altena
Raum: 003

Gesundheit – Pflichten von Hebammen nach dem Landeshebammengesetz NRW (LHebG) und der Berufsordnung für Hebammen (HebBO NRW)

Durch die Akademisierung des Hebammenberufes haben sich weitreichende Änderungen für diesen Berufszweig ergeben. Hier finden Sie Informationen bzgl. der Meldepflicht, Meldewege und Zuständigkeiten von Hebammen nach dem LHebG und der HebBO NRW.

Details einblenden

Notwendige Unterlagen

Meldewege:
Die jährliche Meldung kann online unter folgendem Link https://portal.maerkischer-kreis.de/externe-services/call/141 vorgenommen werden. Halten Sie hierfür bitte Ihre Fortbildungsnachweise bereit.

Alternativ können Sie sich den Meldebogen als PDF-Datei herunterladen und ausdrucken. Diesen senden Sie dann bitte ausgefüllt und mit den geforderten Nachweisen an folgende Stelle zurück:

Märkischer Kreis – Gesundheitsschutz und Umweltmedizin – Medizinalaufsicht – Bismarckstr. 15 – 58762 Altena

Kosten

Anmeldung einer Selbstständigkeit als Hebamme: 25,00 €

Die restlichen gesetzlich verpflichtenden Meldungen werden kostenfrei bearbeitet.

Formulare & Broschüren 

Hinweise:

Die Nachweispflicht für Fortbildungsstunden beim Gesundheitsamt des Märkischen Kreises zum 31.12.2024 entfällt.

Ab dem 01.04.2024 ist die Bezirksregierung für die Umsetzung des LHebG und der HebBO zuständig.
In welcher Form die Meldung an die Bezirksregierung Arnsberg erfolgen muss, ist bislang nicht bekannt.

Zuletzt aktualisiert am: 03.07.2023