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Belehrungen nach dem Infektionsschutzgesetz
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Ablauf des Verfahrens:
1. Für die Belehrung melden Sie sich bitte über den folgenden Link an:
Anmeldung zur Online-Belehrung
Bitte wählen Sie dort den gewünschten Termin aus, zu dem Sie die Belehrung durchführen möchten, geben Sie Ihre Daten ein und bezahlen Sie online die Gebühren.
Die Belehrung findet online statt, das bedeutet, Sie müssen nirgendwo hinfahren. Sie können die Belehrung bequem von zu Hause, beim Arbeitgeber oder wie es für Sie passend ist, erledigen.
2. Bitte starten Sie Ihr Gerät 10 Minuten vor Ihrem Belehrungstermin und öffnen Sie folgenden Link:
Durchführung der Online-Belehrung
3. Sobald Sie angerufen werden, erfolgt durch eine Live-Schaltung die Legitimationsprüfung (hierfür zeigen Sie sich und Ihren Ausweis zum Abgleich über Ihre Kamera).
4. Sie erhalten nun eine Anmelde-Code, mit dem Sie in den folgenden 10 Minuten die Belehrung starten können.
5. Sie sehen sich nun den 15-minütigen Belehrungsfilm an und lesen ein Merkblatt in der gewählten Sprache durch.
6. Es folgt ein kurzer Test mit fünf Fragen (Test kann wiederholt werden).
7. Nach Abschluss der Belehrung erhalten Sie Ihre Bescheinigung über die von Ihnen bei der Anmeldung angegebene Email Adresse. Die Bescheinigung ist ohne Unterschrift gültig.
Für Fragen während der Online-Belehrung stehen Ihnen Mitarbeiter des Technologiezentrums Glehn unter folgender Rufnummer zur Verfügung: 02182/850765.
Die Kosten betragen 25,00 EURO für folgende Leistungen:
Belehrung, Ausstellung und Zusendung der Bescheinigung.