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Bauen - Bauantrag/Baugenehmigungsverfahren
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Gebäude und bauliche Anlagen dürfen im Regelfall erst dann errichtet werden, wenn zuvor bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde ein Bauantrag eingereicht und die Baugenehmigung erteilt worden ist.
Der Märkische Kreis ist die zuständige Bauaufsichtsbehörde für die Städte Balve, Halver, Kierspe, Meinerzhagen, Neuenrade und die Gemeinden Herscheid, Nachrodt-Wiblingwerde und Schalksmühle.
Stadt |
Ansprechpartner |
Telefon |
Balve |
Herr Rasche |
02351 / 966-6390 |
Halver |
Herr Straka |
02351 / 966-6833 |
Kierspe |
Herr Hoffmann |
02351 / 966-6876 |
Meinerzhagen |
Frau Stein |
02351 / 966-6826 |
Neuenrade |
Frau Hasek |
02351 / 966-6842 |
Gemeinde |
Ansprechpartner |
|
Herscheid |
Herr Fiol |
02351 / 966-6827 |
Nachrodt-Wiblingwerde |
Herr Weber |
02351 / 966-6832 |
Schalksmühle |
Herr Weber |
02351 / 966-6832 |
Die Zuständigkeit für die Erteilung von Baugenehmigungen auf dem Gebiet der nicht aufgeführten Städte liegt bei der jeweiligen Stadt.
Ausnahmen gelten für kleine Bauvorhaben, die in einem Katalog in § 62 BauO NRW aufgeführt sind. In Bebauungsplangebieten dürfen auch Wohnhäuser und Garagen genehmigungsfrei errichtet werden, wenn sie den Festsetzungen des Bebauungsplans entsprechen.
Wenn Sie sich für das genehmigungsfreie Bauen entscheiden, müssen Sie die Bauvorlagen bei der Kommune vorlegen, auf deren Gebiet Sie bauen möchten. Die Kommune hat die Befugnis für freigestellte Bauvorhaben ein Genehmigungsverfahren zu verlangen.
Bitte beachten Sie, dass Sie beim genehmigungsfreien Bauen zwar einerseits die Genehmigungsgebühren sparen, andererseits jedoch keine Bestätigung der Behörde erhalten, dass ihr Vorhaben den gesetzlichen Bestimmungen entspricht.
Damit die Bauaufsichtsbehörde die Zulässigkeit eines Bauvorhabens prüfen kann, sind dem Bauantrag s. g. Bauvorlagen beizufügen. Das sind Baupläne und Berechnungen aus denen eindeutig ersichtlich ist, wie das geplante Bauvorhaben einmal aussehen soll. Mit der Erstellung der Bauvorlagen ist im Regelfall ein Entwurfsverfasser (Architekt oder Bauingenieur) zu beauftragen.
Für bestimmte Bauvorhaben ist die Zustimmung anderer Fachdienste oder Behörden vorgeschrieben. Diese Dienststellen werden von der Bauaufsichtsbehörde des Märkischen Kreises digital beteiligt um das Baugenehmigungsverfahren nicht zu verzögern.
Zur Beschleunigung des Verfahrens können Sie Ihren Antrag und Ihre Bauvorlagen auch online einreichen (siehe: Bauantrag online)
- Antragsformular
- Baubeschreibung auf amtlichem Vordruck
- ggf. Erläuterungen zum Bauvorhaben
- zusätzlich für kleine Sonderbauten: Betriebsbeschreibung für gewerbliche oder landwirtschaftliche Betriebe auf amtlichem Vordruck (ggf. mit Maschinenaufstellungsplan mit Rettungswegen und Notausgängen, falls nicht bereits in den Grundrisszeichnungen dargestellt
- bei Gebäuden: Berechnung des umbauten Raumes nach DIN 277
oder
- bei Gebäuden, für die landesdurchschnittliche Rohbauwerte je m³ Bruttorauminhalt nicht festgelegt sind: die Berechnung der Rohbaukosten
oder
- bei der Änderung von Gebäuden oder bei baulichen Anlagen, die nicht Gebäude sind: die Herstellungskosten
- Berechnung des Maßes der baulichen Nutzung und Berechnung der Abstandsflächen
- ausgefülltes Artenschutzformular
- Auszug aus der Amtlichen Basiskarte 1:5000
- beglaubigter Auszug aus der Liegenschaftskarte / Flurkarte (nur bei Vorhaben gem. §§ 34 und 35 BauGB; jedoch nicht bei Vorlage eines amtlichen Lageplans)
- Bauzeichnungen
- Erhebungsbogen für die Baustatistik
- zusätzliche für Große Sonderbauten:
- Brandschutzkonzept
- Barrierefrei-Konzept für das Bauvorhaben gem. §9a BauPrüfVO
Spätestens bei Baubeginn sind folgende bautechnische Nachweise gem. § 68 BauO NRW 2018 vorzulegen:
- Standsicherheitsnachweis und Bescheinigung eines staatlich anerkannten Sachverständigen über die Prüfung des Standsicherheitsnachweises
- Schallschutznachweis und Bescheinigung eines staatlich anerkannten Sachverständigen, dass der Wärmeschutznachweis von diesem aufgestellt und geprüft wurde
- Bescheinigung eines staatlich anerkannten Sachverständigen, dass das Vorhaben den Anforderungen an den Brandschutz entspricht (gilt nicht für Wohngebäude oder Gebäude Klasse 1-3 und Sonderbauten)
- Bei Sonderbauten im Sinne des § 50 Abs. 2 BauO NRW 2018 sind die Nachweise der Standsicherheit und des Schallschutzes bereits bei Antragstellung vorzulegen. Ferner ist dem Bauantrag ein Brandschutzkonzept und ein Barrierefrei-Konzept beizufügen.
Die Baugenehmigungsgebühren richten sich nach Art und Größe des Bauvorhabens. Einzelheiten erfragen Sie bitte beim zuständigen Sachbearbeiter.
Einzelfallabhängig; im Regelfall ca. 12 Wochen ab Zeitpunkt vollständiger Unterlagen.
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Bauantrag online
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Bauen - Bauantrag/Antrag auf Vorbescheid einfaches Genehmigungsverfahren
Dateigröße: 774,8 Kilobytes
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Bauen - Baubeschreibung
Dateigröße: 2299,9 Kilobytes
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Bauen - Berechnung Maß der baulichen Nutzung BauPrüfVO
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Bauen - Bauantrag/Antrag auf Vorbescheid Sonderbauvorhaben
Dateigröße: 153,2 Kilobytes
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Bauen - Bauantrag/Antrag auf Vorbescheid Werbeanlage
Dateigröße: 983,8 Kilobytes
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Bauen - Betriebsbeschreibung gewerbliche Anlagen
Dateigröße: 944,3 Kilobytes
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Bauen - Betriebsbeschreibung land- und forstwirtschaftliche Vorhaben
Dateigröße: 1027,1 Kilobytes
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Bauen - Beseitigungsanzeige
Dateigröße: 1176,4 Kilobytes
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Bauen - Beseitigungsanzeige
Dateigröße: 264,9 Kilobytes
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Bauen - Eintragung einer Baulast
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Bauen - Angaben zum Artenschutz
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Bauen - Angrenzerzustimmung § 72 II BauO NRW
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Bauen - Antrag auf Abweichung § 69 BauO NRW
Dateigröße: 195,1 Kilobytes
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Bauen - Erhebungsbogen für Baugenehmigung
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Bauen - Ersatzwohngebäude
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Bauen - Anzeige des Bezugsgebäudes
Dateigröße: 783,5 Kilobytes
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Bauen - Nachweis der Zulässigkeitskriterien nach § 35 Abs. 4 Nr. 1 BauGB (Nutzungsänderung landwirtschaftl. Gebäude)
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Bauen - Merkblatt - Nutzungsänderung landwirtschaftliche Gebäude
Dateigröße: 18,9 Kilobytes
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Bauen - Nachweis der Zulässigkeitskriterien nach § 35 Abs. 4 Nr. 5 BauGB (Erweiterung eines Wohngebäudes)
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Bauen - Nachweis nach § 10 EEWärmeG Bioöl
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Bauen - Nachweis nach § 10 EEWärmeG Ersatzmaßnahmen
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Bauen - Nachweis nach § 10 EEWärmeG Feste Biomasse
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Bauen - Nachweis nach § 10 EEWärmeG Geothermie und Umweltwärme
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Bauen - Nachweis nach § 10 EEWärmeG Solarthermie
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Bauen - Nachweis nach § 10 EEWärmeG Mehrere Gebäude
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Bauen - Nachweis nach § 10 EEWärmeG Ausnahmen
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Bauen - Garagenbau - Merkblatt mit Antragsmuster
Dateigröße: 4275,4 Kilobytes
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Bauen - Merkblatt Erweiterung im Außenbereich
Dateigröße: 190,2 Kilobytes
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Merkblatt - Ersatzwohngebäude-Außenbereich
Dateigröße: 57,4 Kilobytes
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Bauen - Merkblatt Gebäudeeinmessungspflicht
Dateigröße: 289,5 Kilobytes
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Baurechtliche Genehmigungsverfahren - Information nach Artikel 13 Datenschutz-Grundverordnung
Dateigröße: 21,3 Kilobytes