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Zuständigkeit: Altena, Halver, Herscheid, Kierspe, Lüdenscheid, Meinerzhagen, Nachrodt-Wiblingwerde, Neuenrade, Plettenberg, Schalksmühle, Werdohl
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Zuständigkeit: Balve, Hemer, Iserlohn, Menden
SG 622 - Führung Liegenschaftskataster
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58509 Lüdenscheid
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Katasteramt, Zusammenfassen von Parzellen, Grundstücksverschmelzung, Verschmelzung von Grundstücken
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Vereinigung von Grundstücken / Verschmelzung von Flurstücken

Durchführung von Belastungsanfragen bei Grundbuchämtern, Beurkundung von Vereinigungsanträgen, Durchführung von Flurstücksverschmelzungen

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Notwendige Unterlagen

Antrag mit Grundstücksangaben (Gemarkung, Flur, Flurstück oder Gemeinde, Straße und Hausnummer) für eine Überprüfung der Belastungsverhältnisse im Grundbuch.

Terminabsprache zur Beurkundung eines Vereinigungsantrages.

Im Termin sind Personalausweis bzw. sonstige Ausweispapier zum Nachweis der Identität vorzulegen. Bei der Vertretung von Firmen usw. sind Vollmachten bzw. Handelsregisterauszüge zum Nachweis der Zeichnungsberechtigung vorzulegen bzw. in Kopie abzugeben.

Kosten

Die Höhe der Kosten wird durch eine Kostenordnung festgelegt, die für die Öffentlich bestellten VermessungsingenieurInnen und die Katasterbehörden gleichermaßen verbindlich ist.

Zum Stand 01.01.2021 werden für die Beglaubigung bzw. Beurkundung eines Vereinigungsantrages keine Gebühren erhoben.

Bearbeitungsdauer

Von der Antragstellung bis zur Übernahme in das Liegenschaftskataster: ca. 1 - 2 Monate (vorrangig abhängig von der Bearbeitungszeit der Belastungsanfrage beim Grundbuchamt).

Zuletzt aktualisiert am: 30.08.2021