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Zuständigkeit: Altena, Balve, Hemer, Iserlohn, Menden, Neuenrade, Nachrodt-Wiblingwerde
SG 622 - Führung Liegenschaftskataster
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Katasteramt, Grenzanzeige, Grenzfeststellung, Abmarkung, Grundstücksvermessung, Fortführungsvermessung, Liegenschaftsvermessung, Katastervermessung, Grundstücksgrenze, Grenzstreitigkeiten, Grenzen
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Grenzvermessung

Durchführung von Grenzvermessungen

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Notwendige Unterlagen

Schriftlicher Antrag mit Grundstücksangaben (Gemarkung, Flur, Flurstück oder Gemeinde, Straße und Hausnummer) und Angabe der zu vermessenen Grenzen (Plan / Zeichnung mit Kenntlichmachung der Grenzen bzw. Grenzzeichen).

Zur genauen Klärung des Umfangs der Vermessung und der zu erwartenden Vermessungskosten wird eine vorherige Kontaktaufnahme mit der Vermessungsstelle empfohlen (persönliche Beratung oder telefonische Rücksprache).

Kosten

Die Kosten für Liegenschaftsvermessungen setzten sich in der Regel aus verschiedenen Komponenten zusammen und werden entsprechend der tatsächlichen Gegebenheiten berechnet. Für konkrete Vorhaben kann vorab eine Kostenschätzung durchgeführt werden.

Die Höhe der Kosten wird durch eine Kostenordnung festgelegt, die für die Öffentlich bestellten VermessungsingenieurInnen und die Katasterbehörden gleichermaßen verbindlich ist.

Außer den Kosten für Vermessungen sind auch alle anderen Kosten in Bereich des amtlichen Vermessungswesens in dieser Kostenordnung geregelt.

Bearbeitungsdauer

Ab Auftragserteilung bis zur Übernahme in das Liegenschaftskataster: ca. 3 Monate

Zuletzt aktualisiert am: 30.08.2021