Breitbandausbau in Gewerbegebieten und -ansiedlungen

Regionales Wirtschaftsförderprogramm (RWP)

Im Rahmen des Regionalen Wirtschaftsförderprogramms des Landes Nordrhein-Westfalen werden Glasfaseranschlüsse ins Gebäude umgesetzt (FTTH – Fiber to the Home). Nach dem Ausbau sind Download-Bandbreiten bis zu 1.000 Mbit/s und mehr möglich.

Die Förderung ist hauptsächlich für Gewerbetreibende konzipiert, laut Richtlinie dürfen außerdem umliegende Nachfrager, d.h. auch Privathaushalte, mitversorgt werden. Dies kommt den historisch gewachsenen Industrie- und Gewerbeansiedlungen im Märkischen Kreis entgegen.
Insgesamt erfolgt der Ausbau in 42 Gewerbegebieten, mehr als 940 Unternehmen wird der Zugang zu einem gigabitfähigen Glasfaser-Anschluss eingerichtet.

Die Telekom Deutschland GmbH hat sich in einer europaweiten Ausschreibung durchgesetzt und erhält einen Zuschuss durch Landesmittel in Höhe von rund € 4,3 Mio., der Märkische Kreis trägt einen Eigenanteil von € 1,1 Mio.

In diesem Förderprogramm wird der Glasfaserausbau bis zur Grundstücksgrenze unterstützt. Für die Anbindung an den Hausanschluss auf dem Grundstück erhebt der Netzbetreiber eine pauschale Installationsgebühr in Höhe von € 799,95.

Aktueller Stand:

Die Bautätigkeiten auf öffentlichem Grund sind seit April 2021 im RWP-Verfahren abgeschlossen. Noch nicht angeschlossene Adressen können weiterhin den Hausanschluss für die pauschale Installationsgebühr in Höhe von 799,95€ bei der Telekom beantragen.


Startschuss zum Breitbandausbau

Wo liegen die Ausbaugebiete und wie ist der Projektstand?

Die Ausbaugebiete sind in der interaktiven Kartendarstellung angezeigt:

Was muss ich tun, um einen geförderten Anschluss zu erhalten?

Den entgeltlichen Hausanschluss können Sie bei dem Bauherren-Service der Deutschen Telekom unter der kostenfreien Rufnummer 0800 33 01903 beauftragen.

Open Access – offener und diskriminierungsfreier Netzzugang

Wir weisen darauf hin, dass das zu errichtende Glasfasernetz grundsätzlich diskriminierungsfrei auch von anderen Anbietern als der Deutschen Telekom genutzt werden kann, um Ihnen Produkte und Dienste anzubieten.

Weitere Anbieter, die Dienste auf dem Netz anbieten möchten, können hierzu mit der Telekom Deutschland GmbH die notwendigen vertraglichen und prozessualen Voraussetzungen vereinbaren.

Dieser sogenannte "Open Access" ist eine Bedingung bei staatlich geförderten Ausbauprojekten. Sprechen Sie ggf. Ihren bisherigen Anbieter an, ob dieser von einer solchen Möglichkeit Gebrauch machen möchte.

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Kontakt

Gigabitkoordinator

Herr Pohl

Tel: (02351) / 966-6821

Fax: (02351) / 96688-6821

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Breitbandkoordinator

Herr Hoheisel

Tel: (02351) / 966-6831

Fax: (02351) / 96688-6831

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