Aufgaben des Landrates
| Bereich Politik | Der Landrat wird alle sechs Jahre von den Bürgerinnen und Bürgern der kreisangehörigen Städte und Gemeinden direkt gewählt. Er ist mit Stimmrecht Vorsitzender des Kreistages und des Kreisausschusses. Der Landrat setzt die Tagesordnung fest, leitet die Sitzungen und ist politischer Repräsentant des Märkischen Kreises. Im Verhinderungsfall wird er von den stellvertretenden Landräten, die vom Kreistag gewählt werden, vertreten. |
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| Bereich Verwaltung |
Nach der Änderung der Kommunalverfassung im Land Nordrhein-Westfalen und seit der Kommunalwahl 1999 ist der Landrat auch Leiter der Kreisverwaltung. In hauptamtlicher Funktion obliegen ihm zusätzlich auch die Aufgaben des früheren Oberkreisdirektors. Hierzu zählen im Wesentlichen:
Darüber hinaus übernimmt der Landrat auch Aufgaben im Auftrag des Landes Nordrhein-Westfalen. |


