Mittelfristige Entwicklungsziele
MK - zukunftsfähige Verwaltung
Unter diesem Leitsatz hat der Märkische Kreis bereits 1992 damit begonnen, Instrumente des sog. Neuen Steuerungsmodells einzuführen. Damit ist die Zielsetzung verbunden,
- wirtschaftlicher zu arbeiten,
- die Arbeitsqualität und damit die Zufriedenheit der Bürger zu verbessern und
- das Verwaltungshandeln transparenter zu gestalten.
Nachdem diese Instrumente nunmehr weitestgehend vorhanden sind, wurden als nächster Schritt strategische Ziele definiert zu einer längerfristig angelegten und nachhaltigen Steuerung des Kreises. Diese Mittelfristigen Entwickungsziele sollen gewährleisten:
- rechtzeitig wichtige Entwicklungen zu erkennen,
- Stärken – Schwächen und Chancen – Risiken des Kreises zu benennen,
- richtungsweisende Entscheidungen zu treffen und deren Umsetzung sicherzustellen und
- eine Erfolgskontrolle sicherzustellen.
Die strategische Planung stellt eine gemeinsame Aufgabe von Verwaltung und Kreistag dar. Insoweit legt Artikel IV des Gesetzes über ein Kommunales Finanzmanagement in NRW ausdrücklich fest, daß die Festlegung strategischer Ziele unter Berücksichtigung der Ressourcen dem Kreistag obliegt.
Die Verwaltung hat dem Kreistag die folgenden Mittelfristigen Entwicklungsziele vorgeschlagen:


