Wasserentnahme (Gewerblich)
Schon in früheren Zeiten wurden Gewerbe- oder Industriebetriebe häufig an Wasserläufen errichtet, um die natürlich vorhandene, günstige Wasserkraft zu nutzen.
Im heimischen Raum wurden an nahezu allen Gewässern wie z. B. Lenne, Volme, Ruhr und Hönne an den unterschiedlichsten Stellen Stauanlagen errichtet. Das Wasser wurde u. a. zum Antrieb von Wasserrädern oder zum Antrieb von Turbinen verwendet.
Hinweis:
Für Bauwerke zur Wasserentnahme z. B. Stauanlagen, Sammelteiche, Turbinen etc., die teilweise für die vorgenannten Wasserentnahmen notwendig sind sowie für Einleitungsbauwerke, gelten ebenfalls besondere wasserrechtliche Bestimmungen.
Hierfür ist der Fachdienst Abfallwirtschaft, Bodenschutz und Wasserbau zuständig.
Auch heutzutage findet das Wasser von Flüssen und Bachläufen sowie dem Grundwasser durch Brunnenentnahmen in der heimischen Industrie eine Vielzahl von Verwendungsmöglichkeiten. Neben weiterhin existierenden Turbinenantrieben wird das Wasser u. a. auch als Kühlwasser oder in der Produktion gebraucht sowie teilweise verbraucht.
Das Entnehmen und Ableiten von Wasser aus oberirdischen Gewässern (Flüssen oder Bachläufen) sowie das Entnehmen, Zutagefördern, Zutageleiten und Ableiten von Grundwasser stellt eine Gewässerbenutzung dar.
Eine Benutzung eines Gewässers ist bis auf wenige Ausnahmen erlaubnispflichtig. Dies ergibt sich aus dem Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz - WHG) und gilt bundesweit.
Wichtig ist daher, dass alle Wasserentnahmen bei der Unteren Wasserbehörde angezeigt werden.
Bei Vorlage der entsprechenden Voraussetzungen schafft die Untere Wasserbehörde dann die rechtliche Grundlage für die Wasserentnahme z. B. durch Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis gem. § 7 Wasserhaushaltsgesetz (WHG). Es handelt sich hierbei stets um eine Einzelfallentscheidung.
Die für Ihre Stadt oder Gemeinde zuständigen Mitarbeiter informieren Sie gerne zu allen Fragen bzgl. Wasserentnahmen für gewerbliche Zwecke. Außerdem steht Ihnen rechts im Menü "Service & Infos" ein Merkblatt mit Antragsvordruck zum Download zur Verfügung.


