Wasserentnahme
THEMA
Die öffentlichen Wasserversorger betreiben größere Wassergewinnungsanlagen, und entnehmen Wasser aus dem Grundwasser und aus Oberflächengewässern zur Trinkwasser- (menschlicher Gebrauch, Lebensmittelherstellung) und Brauchwasserversorgung (Industrie, Vieh, Garten, usw.).
Darüber hinaus gibt es Grundstücke, die neben der öffentlichen Trinkwasserversorgung über eine eigene Brauchwasserentnahme - insbesondere Gewerbe- oder Industriebetriebe - verfügen, oder sich sogar wegen fehlender Anschlussmöglichkeit an das öffentliche Versorgungsnetz vollständig mit Trink- und Brauchwasser aus einer Eigenwassergewinnungsanlage versorgen müssen.
Eigenwasserversorgungsanlagen können jedoch nur genutzt werden, wenn der öffentliche Wasserversorgung keinen Anschluss- und Benutzungszwang für die Wasserversorgung erzwingt.
Im Falle einer Wassergewinnungsanlage zur Trinkwasserversorgung stellt die Gesundheitsbehörde des Märkischen Kreises durch die Aufnahme der Wasserversorgungsanlage in das Hygienekataster sowie die anschließend folgenden Überprüfungen der Anlage bzw. die Kontrolle der regelmäßigen Untersuchungsergebnisse des geförderten Wassers sicher, dass die versorgten Personen Trinkwasser erhalten, welches der Trinkwasserverordnung und anderen gesetzlichen und technischen Vorgaben entspricht, und somit für den menschlichen Gebrauch geeignet ist. Nur so können gesundheitliche Folgeschäden, die eventuell erst nach längerer Zeit der Wasseraufnahme erscheinen, vermieden werden.
RECHTLICHES
Bei der Entnahme von Wasser aus dem Grundwasser oder einem Oberflächengewässer wird zwischen erlaubnisfreien (§ 46 WHG) und erlaubnispflichtigen (§ 8 WHG) Gewässerbenutzungen unterschieden.
Wichtig ist, dass grundsätzliche alle Wasserentnahmen, egal ob zur Trink- und Brauchwasserversorgung oder ausschließlich zur Brauchwasserversorgung, der Unteren Wasserbehörde angezeigt werden (Erfassungsbogen, s. Download).
SERVICE
Aufgrund der Besonderheiten je Einzelfall (rechtliche Einstufung, Entnahmeart, usw.) wird auf weitergehende Ausführungen an dieser Stelle verzichtet, es wird vielmehr die persönliche Kontaktaufnahme mit dem zuständigen Sachbearbeiter der Sachbearbeitergruppe "Kommunale Wasserwirtschaft" im Fachdienst "Technischer Umweltschutz" der Unteren Wasserbehörde empfohlen.


