Landwirtschaft und Wasserwirtschaft

Gülleausbringung
Gülleausbringung

THEMA

Im Märkischen Kreis werden ca. 27 % der Gesamtfläche landwirtschaftlich genutzt, wobei davon ca. 64 % Grünland und ca. 36 % Ackerland sind. Somit kommt der Landwirtschaft eine besondere Bedeutung im Boden- und Gewässerschutz (Grundwasser und Oberflächengewässer) zu.

In Nordrhein-Westfalen werden im Bundesvergleich erhöhte Nitratgehalte im Grundwasser ermittelt. Aufgrund vorliegender Daten muss davon ausgegangen werden, dass in den nächsten Jahren diese Nitratbelastung des Grundwassers weiter zunimmt. Parallel zu einem im Grundwasser zu beobachtenden Nitratanstieg sind auch Konzentrationserhöhungen anderer Inhaltsstoffe (sogenannte Begleitstoffe bei landwirtschaftlichen Einflüssen) festgestellt worden. Das betrifft neben Chlorid, Sulfat, Calzium und Kalium teilweise auch Orthophosphat.

Schädliche Einflüsse und Emissionen aus der landwirtschaftlichen Produktion, die auf unterschiedliche Eintragungspfaden zu einer Gewässerbelastung führen können, sind bekannt. Als Hauptursache für die Belastung der Gewässer (Grundwasser, Oberflächengewässer) wird eine den Pflanzenertrag übersteigende organische und mineralische Stickstoffdüngung auf den landwirtschaftlich genutzten Flächen angesehen.

Ziel muss es daher sein, Überschüsse in der Stickstoffbilanz der landwirtschaftlichen Betriebe schnell und drastisch zu minimieren. Stickstoffverminderungen können über die Verminderung von Nitrateintrag in das Grundwasser erreicht werden.

Die Anpassung der mineralischen und auch der organischen Düngung an Pflanzenbedarf, Nährstoffvorrat im Boden, Standortverhältnisse und realistische, betriebsspezifische Ertragserwartung ist die grundlegende Voraussetzung für eine Minimierung der Stickstoffeinträge in die Gewässer, insbesondere in das Grundwasser. Sie hat aber auch Bedeutung für die Verminderung des Phosphateintrages in die Gewässer. Landwirtschaftliche Produktion muss so erfolgen, dass der Nährstoffeintrag in die Gewässer, insbesondere in das Grundwasser, soweit wie möglich minimiert wird.

Ein Großteil der für den Gewässerschutz erforderlichen Maßnahmen ist nicht nur wasserwirtschaftlich sinnvoll, sondern dient auch gleichzeitig der Optimierung der landwirtschaftlichen Produktion in Ackerbau oder Viehzucht und somit dem landwirtschaftlichen Betrieb.

 

SERVICE

Für "Festmistzwischenlager außerhalb befestigter Lagerstätten" steht ein Merkblatt (s. Download) zur Verfügung.

Aufgrund der Besonderheiten je Einzelfall wird auf weitergehende Ausführungen an dieser Stelle verzichtet, es wird vielmehr die persönliche Kontaktaufnahme mit dem zuständigen Sachbearbeiter der Sachbearbeitergruppe "Kommunale Wasserwirtschaft" im Fachdienst "Technischer Umweltschutz" der Unteren Wasserbehörde empfohlen.

Sinnvoller kann jedoch die Kontaktaufnahme mit der Landwirtschaftskammer NRW, Kreistelle MK/EN, Platanenallee 56, 59425 Unna (Tel.: 02303.961610) sein, da diese die überwiegende Anzahl der Aufgaben zu diesem Themenbereich wahrnimmt.