Zuständigkeit des Märkischen Kreises - Gewerbeservice
Zuständigkeitsbereich des Märkischen Kreises für genehmigungsbedürftige Anlagen
Mit der Zuständigkeitsverordnung Umweltschutz - ZustVU vom 11.Dezember 2007, die am 01.01.2008 in Kraft getreten ist, haben sich die Zuständigkeiten der Umweltschutzbehörden verändert.
Umweltschutzbehörden sind
- das für Umwelt zuständige Ministerium als oberste Umweltschutzbehörde,
- die Bezirksregierungen als obere Umweltschutzbehörden,
- die Kreise und kreisfreien Städte als untere Umweltschutzbehörden
- die Bezirksregierung Arnsberg auch als Bergbehörde
Nachfolgender Anhang gibt Auskunft darüber, welche genehmigungsbedürftige Anlagen in die Zuständigkeit des Märkischen Kreises fällt:


