Zuständigkeit des Märkischen Kreises - Gewerbeservice

Beispiel einer Abfallbehandlungsanlage

Zuständigkeitsbereich des Märkischen Kreises für genehmigungsbedürftige Anlagen

Mit der Zuständigkeitsverordnung Umweltschutz - ZustVU vom 11.Dezember 2007, die am 01.01.2008 in Kraft getreten ist, haben sich die Zuständigkeiten der Umweltschutzbehörden verändert.

Umweltschutzbehörden sind

  • das für Umwelt zuständige Ministerium als oberste Umweltschutzbehörde,
  • die Bezirksregierungen als obere Umweltschutzbehörden,
  • die Kreise und kreisfreien Städte als untere Umweltschutzbehörden
  • die Bezirksregierung Arnsberg auch als Bergbehörde

Nachfolgender Anhang gibt Auskunft darüber, welche genehmigungsbedürftige Anlagen in die Zuständigkeit des Märkischen Kreises fällt:

Anlage 4 der BImSchV


Weitere Auskünfte erhalten Sie hier:

Ansprechpartner im Bereich Immissionsschutz


Kreishaus Lüdenscheid
Heedfelder Str. 45
58509 Lüdenscheid

Telefon: 02351 / 966-60
Fax: 02351 / 966-6433

TagUhrzeit
Montag:08.30 - 12.00 Uhr
Dienstag:08.30 - 12.00 Uhr
Mittwoch:08.30 - 12.00 Uhr
Donnerstag:08.30 - 12.00 Uhr und 13.30 - 15.30 Uhr
Freitag:08.30 - 12.00 Uhr
Termine außerhalb der Geschäftszeiten nach Vereinbarung
Zuständige Mitarbeiter/innen: