Überwachung - Gewerbeservice
Betreiber bzw. Unternehmensleitungen sind für den ordnungsgemäßen Anlagenbetrieb verantwortlich. Die Überwachungsbehörden haben jedoch das Recht, jederzeit Anlagen zu besichtigen oder einen Betrieb zu überprüfen.
Der Immissionsschutz des Märkischen Kreises ist im gewerblichen und industriellen Bereich zuständig für
- die Luftreinhaltung
- den Lärm- und Erschütterungsschutz
- die Anlagensicherheit
- die Abfallvermeidung und -verwertung
- die sparsame und effiziente Energieverwendung
In jedem Fall kooperieren die Fachdienste des Märkischen Kreises für Wasser-, Abwasser- und Abfallbelange und der Immissionsschutz und führen die Überwachung gemeinsam durch.
Der Immissionsschutz überwacht Anlagen und Betriebe. Die Umweltkontrolle teilt sich auf in Anlass-, Programm- und Regelüberwachung.
Die Anlassüberwachung wird von außen veranlasst, z.B. aufgrund von Beschwerden, Betriebsstörungen oder Messergebnissen. Sie ist die häufigste Form der Überwachung.
Die Programmüberwachung ist eine geplante Schwerpunktüberwachung. Sie ist eine konzeptionell vorbereitete Aktion und bezieht sich auf bestimmte Branchen oder definierte Umweltschutzaspekte.
Die Regelüberwachung ist eine geplante, regelmäßig wiederkehrende und systematische Überprüfung einer Anlage oder eines Betriebes. Sie ist die medienübergreifende, ganzheitliche Überwachung der Bereiche Luft, Lärm und Erschütterungen, Wasser, Abfall und Boden.
Bei allen Überwachungsarten können Proben von Wasser, Abwasser und Abfall genommen und im Labor auf ihren Schadstoffgehalt untersucht werden.
Die Mitarbeiter des Märkischen Kreises unterliegen der Schweigepflicht. Darüber hinaus gilt Geheimhaltungspflicht für Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse.


