Antragsunterlagen & Genehmigungen
Antragsunterlagen
Die folgende Aufstellung hat keinen Anspruch auf Vollständigkeit, sondern soll Ihnen lediglich einen groben Überblick über die benötigten Unterlagen geben.
Sie ersetzt nicht die fachliche Beratung durch den Fachdienst Technischer Umweltschutz des Märkischen Kreises! Sprechen Sie mit uns. Wir nennen Ihnen Details zu Ihrem individuellen Vorhaben.
- Kartenmaterial zur Standortbestimmung der Anlage
- Bauvorlagen nach allgemeinen Bauvorschriften
- Anlagen- und Betriebsbeschreibung mit Verfahrensbeschreibung, Kapazitäten, Betriebszeiten, Verkehr, Schutzmaßnahmen usw.
- Angaben zur Luftreinhaltung
- Schematische Darstellung (Fließbild) je nach Anlagenart als Grund-, Verfahrens- oder RI-Fließbild nach DIN EN ISO 10628
- Maschinenaufstellungsplan
- Immissionsprognose im Hinblick auf Luftverunreinigungen, Lärm, Gerüche, Keime
- Beschreibung von Herkunft und Verbleib der Abfälle
- Angaben zur Abwasserwirtschaft
- Angaben zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
- Bei einem öffentlichen Verfahren Kurzbeschreibung nach §4 Abs. 3 der 9. BimSchV
- Angaben zur Energie-Effizienz
- Sonstige Unterlagen wie z.B. Sicherheitskonzepte und Sicherheitsberichte für Störfallanlagen
- Ggf. Angaben zur Umweltverträglichkeit
Zur Verfahrensbeschleunigung beteiligt der Immissionsschutz des Märkische Kreises andere Fachbehörden parallel im Sternverfahren. Besprechen Sie Ihr Vorhaben vor Erstellung der Antragsunterlagen mit uns. Gern nennen wir Ihnen Einzelheiten zum Umfang der Antragsunterlagen und Anzahl der Ausfertigungen.
Genehmigungen
Die Genehmigungspflicht für bestimmte Anlagenarten stellt zum einen den Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen sicher. Zum anderen beugt sie bereits dem Entstehen solcher Umwelteinwirkungen vor.
Schon bei der Anlagenplanung gilt ebenso wie bei späteren wesentlichen Änderungen umweltrelevanter Vorhaben der Vorsorgegrundsatz.
Im Genehmigungsverfahren prüft der Immissionsschutz des Märkischen Kreises, ob Ihr Vorhaben mit den Umweltschutzbelangen vereinbar ist. Er achtet dabei vor allem auf
- Abfallvermeidung und Abfallverwertung
- Umgang mit Abwasser und
- Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
- Anlagensicherheit
- Lärmbekämpfung
- Luftreinhaltung
Weitere wichtige Kriterien sind planungsrechtliche und baurechtliche Bestimmungen.
Grundlage dafür ist das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) . Das Gesetz regelt die Genehmigung und Überwachung von Anlagen, die Emissionen (z.B. Lärm, Staub oder Schadstoffe) an die Umgebung abgeben können.
Inhalte des Bundes-Immissionsschutzgesetzes:
- genehmigungsbedürftige Anlagen: Genehmigungsvoraussetzungen, Genehmigungsverfahren, nachträgliche Anordnungen, Pflichten der Betreiber, Änderung genehmigungsbedürftiger Anlagen, Stilllegung von Anlagen
- nicht genehmigungsbedürftige Anlagen: Anordnungen, Pflichten der Betreiber, Anforderungen an Anlagen
- Ermittlung von Emissionen: erstmalige / wiederkehrende / kontinuierliche Messungen
- Beschaffenheit von Anlagen, Stoffen, Erzeugnissen, Brennstoffen, Treibstoffen und Schmiermitteln
- Überwachung der Luftverunreinigung, Lärmminderungs- und Luftreinhaltungspläne
Eine Auflistung der nach diesem Gesetz genehmigungsbedürftigen Anlagen enthält die Anlage der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV). Ist das geplante Vorhaben dort nicht genannt, kann allerdings eine Genehmigung beispielsweise nach Wasser- oder Baurecht notwendig sein.
Für Anlagen mit besonders hoher Umweltrelevanz muss zusätzlich zum Genehmigungsverfahren auch eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durchgeführt werden.
Details zur Antragstellung und zum Ablauf des Genehmigungsverfahrens nach BImSchG regeln die Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BImSchV) und die Verwaltungsvorschriften nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (VV zum BImSchG)


