Allgemeines & Anlagen nach BImSchG

Allgemeines

Die Immissionsschutzbehörde überprüft die Genehmigungspflicht Ihrer Anlagen!

Der Märkische Kreis genehmigt umweltrelevante Industrieanlagen. Es berücksichtigt dabei die vielfältigen Belange des Umweltschutzes.

Damit Sie Ihr Projekt zügig und erfolgreich abschließen können, berät und unterstützt Sie die Immissionsschutzbehörde des Märkischen Kreises schon vor der Antragstellung.

Die Immissionsschutzbehörde unterrichtet Sie darüber, ob Ihr Vorhaben genehmigungsbedürftig ist und - wenn ja - nach welchen Rechtsvorschriften.

Gleichzeitig informiert der Märkische Kreis als Immissionsschutzbehörde Sie über den Ablauf des Genehmigungsverfahrens, und darüber welche Unterlagen Sie für Ihren Antrag benötigen.

Es werden Ihnen Listen öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger und Umweltgutachter genannt, die Sie beim Erstellen Ihrer Antragsunterlagen unterstützen können. Außerdem können Ihnen Antragsformulare bereit gestellt werden.

Anlagen nach BImSchG

Genehmigungsbedürftige Anlagen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes sind

  • Betriebsstätten oder sonstige ortsfeste Einrichtungen
  • Maschinen, Geräte und sonstige ortsveränderliche technische Einrichtungen
  • Grundstücke, auf denen Stoffe gelagert, abgelagert oder Arbeiten durchgeführt werden, die Emissionen verursachen können.
    Ausnahmen hiervon sind öffentliche Verkehrswege.

Der Katalog der 4. BImSchV untergliedert die Anlagen technologisch in zehn Obergruppen:

Obergruppe

Bezeichnung

1

Energie

2

Steine, Erden

3

Eisen, Stahl

4

Chemie

5

Oberflächenbehandlung

6

Holz, Papier

7

Nahrung

8

Abfall

9

Lagerung

10

Sonstiges

 

Auch Nebeneinrichtungen müssen nach den Vorschriften des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) genehmigt werden. Im Gegensatz zum Anlagenkern sind das beispielsweise Gebäude, Maschinen, Geräte usw., die nur indirekt dem Betrieb der Anlage dienen.

Anlagen, die hier nicht genannt sind, müssen in der Regel nach anderen Rechtsvorschriften (z.B. Baurecht oder Wasserrecht) genehmigt werden.


Weitere Auskünfte erhalten Sie hier:

Ansprechpartner im Bereich Immissionsschutz


Kreishaus Lüdenscheid
Heedfelder Str. 45
58509 Lüdenscheid

Telefon: 02351 / 966-60
Fax: 02351 / 966-6433

TagUhrzeit
Montag:08.30 - 12.00 Uhr
Dienstag:08.30 - 12.00 Uhr
Mittwoch:08.30 - 12.00 Uhr
Donnerstag:08.30 - 12.00 Uhr und 13.30 - 15.30 Uhr
Freitag:08.30 - 12.00 Uhr
Termine außerhalb der Geschäftszeiten nach Vereinbarung
Zuständige Mitarbeiter/innen: