Elektromagnetische Felder
Jeder Mensch ist ständig mehr oder weniger starken elektromagnetischen Feldern (EMF) ausgesetzt. Sie sind zum Teil technischer, aber auch natürlicher Herkunft.
Natürliche Felder werden durch das Erdmagnetfeld, das elektrische Feld der Atmosphäre und das elektromagnetische Feld der Sonne hervorgerufen. Diese Felder bestimmen seit Jahrmillionen die Entwicklung des Lebens auf der Erde.
Künstliche Felder werden durch die elektrische Energieversorgung und moderne Kommunikations- und Informationstechniken verursacht ( Fernsehen, Radio, Mobilfunk oder Radar). Dadurch haben sich innerhalb einer Generation Art und Stärke der elektrischen, magnetischen und elektromagnetischen Felder stark verändert.
Elektrische Geräte gehören zu unserem Alltag und ihr Einsatz steigt. Dadurch steigt auch die Anwesenheit elektrischer und magnetischer Felder.
Weltweit und jederzeit erreichbar sein - diese Forderung erfüllt die drahtlose Telefonie. Funkwellen bringen das zustande: Mit ihnen wird die Information zum nächstgelegenen Funkturm oder Antennenmast geleitet. Dort werden die Signale verstärkt und weitervermittelt, bis sie schließlich beim Empfänger landen. Ein Netz von Funktürmen und Antennenanlagen ist dafür erforderlich. Es überzieht das Land und wird weiter ausgebaut.
Unter dem Sammelbegriff Elektrosmog werden alle künstlich erzeugten elektromagnetischen Felder zusammengefasst. Elektrosmog wirkt überall auf Menschen ein, ohne dass er bewusst wahrgenommen wird.
Die Allgemeinbevölkerung ist im Alltag vergleichsweise schwachen elektromagnetischen Feldern ausgesetzt. Allerdings haben Hinweise auf mögliche Gesundheitsrisiken eine intensiv und kontrovers geführte Diskussion in der Bevölkerung ausgelöst.
Gesetzliche Zuständigkeiten
In Deutschland ist der Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch elektromagnetische Felder allgemein durch das Bundes-Immissionsschutzgesetz und speziell durch die Verordnung über elektromagnetische Felder (26.BImSchV) geregelt, die am 1.Januar 1997 in Kraft getreten ist. In dieser Verordnung werden unter anderem Grenzwerte für den Betrieb von Hochfrequenzanlagen und Niederfrequenzanlagen festgelegt.
Der Märkischen Kreis ist zuständig für die Entgegennahme und Prüfung der Anzeigen von Hoch- und Niederfrequenzanlagen, die Registrierung der Anlagen, die Aufnahme in ein Anlagenkataster sowie die Überwachung dieser Anlagen.
Die Inbetriebnahme und die Änderung derartiger Anlagen muss dem Märkischer Kreis zwei Wochen vorher angezeigt werden (Hierzu gibt es Anzeigeformulare für Hochfrequenzanlagen und Niederfrequenzanlagen.
Für Hochfrequenzanlagen ist zusätzlich ein Standortbescheinigungsverfahren bei der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) durchzuführen.


