Bürgerservice - Immissionsschutz
Beratung
Welche Wohnumgebung erwartet Sie bei einem Ortswechsel oder beim Kauf einer Immobilie?
Nehmen Sie sich bitte die Zeit, um das Umfeld Ihrer zukünftigen Wohnumgebung zu erkunden. Sie können sich damit Ärger, Enttäuschungen und finanziellen Verlust ersparen.
Nach unserer Erfahrung gibt in der überwiegenden Anzahl der Fälle der Lärm Anlass zur Beschwerde. Es handelt sich um Gewerbe-, Verkehrs-, Sport- und Freizeitlärm. Zu den entsprechenden Lärmquellen sind Grenz- und Richtwerte in den Regelwerken zum Lärmschutz festgesetzt. Diese Grenz- und Richtwerte variieren und beziehen sich auf die sogenannte Gebietseinstufung einer Fläche, die zum Wohnen oder Produzieren bestimmt ist.
Das Gesetz gibt vor, welche Lärmwerte Sie in Gebieten wie z.B. Wohngebieten, Mischgebieten oder Gewerbegebieten hinzunehmen haben. Besonders an den Schnittstellen von Gewerbe - und Wohnbebauung ergeben sich Konfliktsituationen. Die einen möchten ‚in Ruhe‘ produzieren, die anderen ihren Feierabend genießen. Nicht immer kann die Städteplanung allen Interessen gerecht werden. Die gewachsenen Strukturen erlauben manchmal keinen Spielraum. Darum liegt die Verantwortung für ein gesundes Wohnen auch beim einzelnen Bürger.
Wir unterstützen Sie dabei. Die Mitarbeiter des Immissionsschutzes beraten Sie gern zu der Wahl ihres neuen Wohnsitzes.
Nachbarschaftsbeschwerden
Bei Belastung von Immissionen wie Stäuben, Geräuschen, Erschütterungen, Licht oder Schattenwurf durch einen Gewerbe- oder Industriebetrieb oder eine Windkraftanlage sind die Mitarbeiter des Technischen Umweltschutzes des Märkischen Kreises Ihre Ansprechpartner.
Der Immissionsschutz des Fachdienstes Technischer Umweltschutz prüft, ob ein Betrieb schädliche Umwelteinwirkungen verursacht. Dabei wird der ordnungsgemäße Betrieb der Anlage kontrolliert. Die Behörde stellt fest, ob Regelungen zum Schutz der Nachbarn erforderlich sind. Wenn schädliche Umwelteinwirkungen vorliegen, werden Veranlassungen getroffen, die bis zur Stilllegung der Anlage führen können.
Bitte beachten Sie:
Schädliche Umwelteinwirkungen sind Immissionen, die "nach Art, Ausmaß und Dauer geeignet sind, Gefahren, erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästigungen für die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft herbeizuführen".
Immissionen sind "auf Menschen, Tiere, Pflanzen, den Boden, das Wasser, die Atmosphäre sowie Kultur- und sonstige Sachgüter einwirkende Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen, Licht, Wärme, Strahlen und ähnliche Einwirkungen".
Sie können diesen Service des Märkischen Kreises nutzen, wenn Sie durch einen Gewerbe- oder Industriebetrieb aus den Kommunen Altena, Balve, Halver, Hemer, Herscheid, Iserlohn, Kierspe, Lüdenscheid, Meinerzhagen, Menden, Nachrodt-Wiblingwerde, Neuenrade, Plettenberg Schalksmühle, Werdohl beeinträchtigt werden.


