Sonderabfallüberwachung
Die Entsorgung von „gefährlichen Abfällen" findet in einem formellen Verfahren statt.. Dazu gehört, dass die Abfallerzeuger Entsorgungsnachweise und Begleitscheine führen müssen.
Alle an der Entsorgung Beteiligte sind in einer Datenbank des Landes gespeichert. Die Pflege dieser Datenbank hinsichtlich der Erzeuger im Märkischen Kreis hat die Kreisverwaltung durchzuführen. Dazu gehören die Vergabe von Erzeugernummern, die Zulassung des vorzeitigen Beginns und die Annahme von Kopien der Entsorgungsnachweise.
Alle an der Entsorgung Beteiligte sind in einer Datenbank des Landes gespeichert. Die Pflege dieser Datenbank hinsichtlich der Erzeuger im Märkischen Kreis hat die Kreisverwaltung durchzuführen. Dazu gehören die Vergabe von Erzeugernummern, die Zulassung des vorzeitigen Beginns und die Annahme von Kopien der Entsorgungsnachweise.


