Abfallwirtschaft

Abfallwirtschaft

Die Untere Abfallwirtschaftsbehörde hat eine Vielzahl von umweltschutzrechtlichen Aufgaben wahrzunehmen und ist daneben als Sonderordnungsbehörde tätig.
Als entsorgungspflichtige Körperschaft hat der Märkische Kreis Entsorgungsanlagen vorzuhalten. Insbesondere mit dem Müllheizkraftwerk in Iserlohn und der Boden- und Bauschuttdeponie Lüdenscheid-Lösenbach stellt der Kreis zwei große Anlagen zur Verfügung.
Die Überlassungspflicht von im Kreisgebiet angefallenen Abfällen regelt die Verwaltung in der Abfallwirtschaftssatzung.
Die entsorgten Abfälle werden jährlich in einer Abfallbilanz zahlenmäßig dargestellt.
Daneben übernimmt die Untere Abfallwirtschaftsbehörde die Aufgaben der Abfallberatung. Als Sonderordnungsbehörde überwacht der Märkische Kreis die Entsorgung der gefährlichen Abfälle und ist zuständig für die Entsorgung „wilden Mülls" auf privaten Grundstücken.