Bodenschutz

Bereits seit langem befasst sich der Umweltschutz mit den Medien Wasser und Luft. Die Berücksichtigung des Bodens ist erst seit wenigen Jahren ins Blickfeld gerückt und wurde schließlich durch das Bundes- und Landes-Bodenschutzgesetz auch rechtlich zum schützenswerten Umweltgut.

Der Boden ist eine wertvolle Ressource und Lebensgrundlage für Menschen, Tiere und Pflanzen. Er wird zum Anbau von Lebensmitteln und als Standort für Siedlung und Verkehr genutzt. Daneben erfüllt er wichtige Funktionen für Mensch und Natur, indem er als Filter und Puffer das Grundwasser schützt oder durch die Speicherung von Niederschlagswasser zur Vermeidung von Überschwemmungen beiträgt. Darüber hinaus dient der Boden als Archiv der Natur- und Kulturgeschichte.

Diese Multifunktionalität des Bodens gilt es, zu bewahren. Doch durch die menschliche Nutzung des Bodens kam und kommt es immer wieder zu Beeinträchtigungen bzw. Gefährdungen dieser Eigenschaften. Belastungen entstehen durch direkte und indirekte Schadstoffeinträge, durch physikalische Prozesse (z.B. Verdichtung) oder durch zunehmende Flächeninanspruchnahme (z.B. Versiegelung).

Das Bodenschutzrecht bezeichnet eine so gravierende Beeinträchtigung der Bodenfunktionen, von der Gefahren, erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästigungen für einen Einzelnen oder die Allgemeinheit ausgehen, als schädliche Bodenveränderung.

Grundsätzlich hat sich jeder so zu verhalten, dass eine schädliche Bodenveränderung erst gar nicht entstehen kann (-> vorsorgender Bodenschutz). Wenn es dennoch dazu gekommen ist - in der Praxis ist hierbei insbesondere die mögliche Schädigung des Bodens durch Altlasten zu berücksichtigen (-> Altlasten) - sind Maßnahmen zur Abwehr der Gefahren zu ergreifen (-> Gefahrenabwehr).

Der Märkische Kreis hat als Untere Bodenschutzbehörde die Aufgabe, darüber zu wachen, dass diese gesetzlichen Anforderungen zum Schutz des Bodens eingehalten und auferlegte Verpflichtungen erfüllt werden.

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