Dichtigkeit von Abwasserleitungen

 Kanal-TV-Kamera
Kanal-TV-Kamera

THEMA und RECHTLICHES

Abwasseranlagen sind so anzuordnen, herzustellen und instand zu halten, dass sie betriebssicher sind und Gefahren oder unzumutbare Belästigungen nicht entstehen können. Abwasserleitungen müssen geschlossen, dicht und soweit erforderlich zum Reinigen eingerichtet sein.

Aus undichten Abwasserkanälen austretendes Abwasser verschmutzt das Grundwasser und den Boden, durch die Undichtigkeiten eintretendes Grundwasser kann die Abwasseranlagen negativ beeinträchtigen. In Deutschland sind ca. 450.000 km öffentliche Kanäle in Betrieb, von denen ca. 15 % Undichtigkeiten aufweisen. Die zuständigen Entwässerungsbetriebe sind seit Jahren und auch in Zukunft damit beschäftigt, diese Missstände abzustellen. Die privaten Anschlusskanäle und Grundleitungen werden auf das Dreifache also ca. 1,5 Mio. km geschätzt, wobei davon ca. 40 % (600.000 km) undicht sind. Somit besteht auch für diese Leitungen ein großer Handlungsbedarf.

Gemäß § 61a des Landeswassergesetzes Nordrhein-Westfalen (LWG NW) hat der Eigentümer eines Grundstücks im Erdreich oder unzugänglich verlegte Abwasserleitungen zum Sammeln oder Fortleiten von Schmutz- oder Mischwasser seines Grundstücks nach der Errichtung von Sachkundigen auf Dichtheit prüfen zu lassen. Die Kommune kann durch Satzung Anforderungen an die Sachkunde festlegen. Für Niederschlagswasser und doppelwandige Leitungen gelten Ausnahmen. Über das Ergebnis der Dichtheitsprüfung ist eine Bescheinigung zu fertigen. Die Bescheinigung hat der Grundstückseigentümer aufzubewahren und der Kommune auf Verlangen vorzulegen. Die Dichtheitsprüfung ist in Abständen von höchstens 20 Jahren zu wiederholen. Unterlässt ein Grundstückseigentümer die Dichtheitsprüfung, kann dies mit einem Bußgeld geahndet werden. 

Neubau von Abwasserleitungen

Die Dichtheitsprüfung ist für alle neuen Abwasserleitungen unmittelbar erforderlich.

Bestehende Abwasserleitungen

Bei bestehenden Abwasserleitungen ist eine Dichtheitsprüfung

- bei einer Änderung,

- spätestens jedoch bis zum 31.12.2015

durchzuführen.

Die Kommune soll durch Satzung abweichende Zeiträume festlegen,

- wenn Sanierungsmaßnahmen an öffentlichen Abwasseranlagen festgelegt sind, oder

- wenn die Kommune für angrenzende Teile ihres Gebietes die Kanalisation überprüft.

Die Kommune muss durch Satzung kürzere Zeiträume für Grundstücke in Wasserschutzgebieten festlegen, wenn die Abwasserleitungen

- zur Fortleitung industriellen oder gewerblichen Abwassers dienen und vor dem 01.01.1990 errichtet wurden, oder

- zur Fortleitung häuslichen Abwasser dienen und vor dem 01.01.1965 errichtet wurden.

Sachkundige

Die Industrie- und Handelskammern in NRW, die Handwerkskammern des Westdeutschen Handwerkskammertags und die Ingenieurkammer-Bau Nordrhein-Westfalen stellen die Sachkunde auf Basis eines Sachkundenachweises fest. Hierüber wird eine landesweite Liste geführt, die den Kommunen zur Verfügung steht. (RdErl. d. MUNLV NRW v. 31.03.2009)

Reinigung, optische Inspektion, Dichtigkeitsprüfung

Vor der eigentlichen Dichtheitsprüfung sind eine Reinigung und eine optische Inspektion (Kamerabefahrung) der Hausanschlussleitung erforderlich. Diese Vorarbeiten erfolgen in der Regel ohne Aufgrabungen und ohne Eingriff in die Bausubstanz.

Die Reinigung erfolgt in der Regel durch den Einsatz von Hochdruck-Spüldüsen, so können lose Verschmutzungen und auch die meisten Ablagerungen und Verfestigungen beseitigt werden. Nach Beseitigung aller Verschmutzungen erfolgt eine optische Inspektion mit einer Kanal-TV-Kamera. Bei der optischen Inspektion werden der Zustand der Leitungen bzw. alle sichtbaren Schäden festgestellt. Mit der heutigen Technik besteht die Möglichkeit, alle Leitungen ab einem Durchmesser von 10 cm (DN 100) zu reinigen und zu inspizieren. Problematisch sind verzweigte Leitungssysteme, deren Äste vom Grundstück her unzugänglich sind und vom Hauptkanal aus nicht erreicht werden können.

Die Dichtigkeitsprüfung hat nach DIN 1986-30 zu erfolgen. Die Prüfung kann durch optische Inspektion (Kanal-TV-Kamera) oder eine Prüfung auf Wasserdichtheit erfolgen. Ist eine optische Inspektion nicht durchführbar (z.B. wegen fehlender Zugänglichkeit) oder wird sie als nicht ausreichend angesehen, ist die Wasserdichtheit nachzuweisen. Da mit der optischen Inspektion eine eindeutige Aussage über die Dichtigkeit einer Leitung nicht immer möglich ist, da z.B. undichte Rohrverbindungen (Muffen) nicht zu erkennen sind, sollte überlegt werden, ob aus Kostengründen an Stelle einer Kamerauntersuchung mit anschließender Dichtheitsprüfung nicht sofort eine Dichtheitsprüfung durchgeführt wird.

Eine Dichtheitsprüfung für Abwasserleitungen kann mit Wasser oder Luft durchgeführt werden. Bei Hausanschlüssen erfolgt sie in der Regel mit Wasser. Nach dem Absperren der Leitung wird das Grundleitungssystem bis zur Oberkante des tiefsten Entwässerungsgegenstandes mit Wasser geflutet und über einen bestimmten Zeitraum gehalten (i.d.R. 15 min.). Während dieser Zeit wird der Wasserverlust gemessen. Die Leitung gilt als dicht, wenn ein bestimmter vom Rohrmaterial abhängiger Wasserverlust nicht überschritten wird. Mit speziellen Geräten ist alternativ auch eine Einzeldichtheitsprüfung der Rohrverbindungen (Muffen) möglich.

 Kurzliner
Kurzliner

Sanierung, Reparatur, Renovierung, Erneuerung

Undichte Hausanschlüsse müssen saniert werden, das Sanierungsverfahren ist abhängig von den festgestellten Schäden und der Zugänglichkeit des Hausanschlusses. Heutzutage ist in vielen Fällen eine Sanierung ohne Aufgrabung der Leitung (grabenloses Verfahren) möglich, was die Bauzeit und die erforderliche Unterbrechung des Abwasserabflusses auf ein Minimum beschränkt. Bei grabenlosen Sanierungsverfahren erfolgt die Sanierung unterirdisch bzw. von innen. Hierbei ist in der Regel die beidseitige Zugänglichkeit der Hausanschlussleitung erforderlich (Revisionsschacht und Anschlussbereich im städtischen Kanal).

Man unterscheidet zwischen Reparatur (Injektionsverfahren, Roboterverfahren, Partielle Inliner) von Einzelschäden (Muffen, Risse, Löcher usw.) die von innen repariert und abgedichtet werden, Renovierung einer kompletten Leitung von innen und Erneuerung einer kompletten Leitung oder von Teilstücken.

Die Renovierung einer Grundleitung oder eines Anschlusskanals kann mit dem Reliningverfahren (Schlauchreliningverfahren (kunstharzgetränkter Gewebeschlauch), Rohrstrangreliningverfahren (flexibler PE-HD-Schlauch)) durchgeführt werden. Die sogenannten Inliner werden über die Revisionsöffnung in die Leitung eingezogen bzw. eingestülpt. Durch einen Inliner wird der Querschnitt der vorhandenen Leitung verkleinert. Damit der Mindestquerschnitt für Leitungen nach DIN 1986 von 10 cm (DN 100) nach der Sanierung nicht unterschritten wird, darf das Reliningverfahren nur bei Rohren mit einem Innendurchmesser von mindestens 12,5 cm (DN 125) eingesetzt werden. Ist eine Reparatur oder Renovierung des Hausanschlusses aufgrund von umfangreichen Schäden, Unzugänglichkeit oder fehlender Revisionsöffnung nicht möglich, muss die komplette Leitung erneuert werden. Bei Neubauten sollte auf die Verlegung von unzugänglichen und schwer kontrollierbaren Grundleitungen unter der Grundplatte verzichtet werden. Die Fallleitungen im Haus sollten unter der Kellerdecke abgefangen und dort bis zur Kelleraußenwand geführt werden. Somit ist jederzeit eine Kontrolle und Reinigung der Leitungen möglich.

Eine Erneuerung des Anschlusskanals ist mit speziellen Bauverfahren ohne Aufgrabungen möglich (geschlossene Bauweise wie Berstliningverfahren und Bohrverfahren). Die Erneuerung von Anschlusskanälen in einer offenen Baugrube (offene Bauweise) ist in der Regel mit einem größeren Arbeitsaufwand und höheren Kosten verbunden. Die Leitung wird mit einem Bagger oder mit der Schaufel freigegraben und gegen ein neues Rohr ausgetauscht.

Die Kosten für die Reinigung, die TV-Inspektion, die Dichtigkeitsprüfung sowie ggf. für eine Sanierung des Hausanschlusses sind stark abhängig von den jeweiligen örtlichen Gegebenheiten und Randbedingungen (Länge der Leitungen und Anzahl der Abzweigungen, Anzahl der Reinigungsöffnungen, Oberflächenfestigkeit, Umfang des Schadens, usw.).

 

SERVICE

Bevor Sie Ihren Hausanschluss auf Dichtheit prüfen lassen, informieren Sie sich bei Ihrer Kommune über geplante Kontroll- und Sanierungsmaßnahmen am öffentlichen Kanal in Ihrer Straße. Werden bei einer Inspektion und Wartung schadhafte öffentliche Kanäle festgestellt, so sind diese je nach Schadensausmaß sofort oder in einer bestimmten Frist durch die Kommune zu sanieren. Die Sanierung der öffentlichen Kanäle kann aber nur sinnvoll sein, wenn gleichzeitig die angeschlossenen Hausanschlüsse untersucht und defekte Leitungen ebenfalls abgedichtet werden. Eine Abstimmung von öffentlichen und privaten Sanierungen ist unverzichtbar. Die Kommune kann deshalb die Inspektion, die Dichtheitsprüfung sowie ggf. die Sanierung aller Hausanschlüsse durch Festlegung in der Entwässerungssatzung verlangen.

Dies ist für den Grundstückseigentümer vorteilhaft, da im Zusammenhang mit der Sanierungsmaßnahme am öffentlichen Kanal Arbeiten an den Hausanschlüssen bis zu 50 % kostengünstiger ausgeführt werden können. Zudem erfolgt die Koordination und Abwicklung der Gesamtsanierung durch die kommunalen Fachleute.

Bei der Kommune bekommen sie Auskunft über ortsübliche Kosten für eine Hausanschlussuntersuchung und zu Fachfirmen sowie zu allen sonstigen Fragen zum Thema "Hausanschlüsse und Grundleitungen".

Aufgrund der Besonderheiten je Einzelfall wird auf weitergehende Ausführungen an dieser Stelle verzichtet, es wird vielmehr die persönliche Kontaktaufnahme mit der zuständigen Abteilung bei der Kommune empfohlen.