Meldepflicht - weiterhin ist zu beachten ...
...dass nach den Ergebnissen der 11. Vertragstaatenkonferenz zum Washingtoner Artenschutzübereinkommen vom 09.-20.04.2000 in Nairobi, Kenia, auch u. a. die Gattung der Schanierschildkröten (Cuora spp.) durch die Aufnahme in Anhang II besonders geschützt wurde. Daher sind ab sofort auch Tiere dieser Gattung an- und abzumelden.
...dass nach den Bestimmungen der neuen BArtSchV für den Amerikanischen Biber, die Schnapp- und Geierschildkröte sowie das Grauhörnchen wegen der Gefahr einer Verfälschung der heimischen Tierwelt oder der Gefährdung des Bestandes Besitz- und Vermarktungsverbote gelten. Von den Besitzverboten sind nur solche Exemplare ausgenommen, die vor dem 22.10.1999 rechtmäßig im Inland erworben wurden. Spätere Nachzuchten unterliegen den Verboten.


