Lagerung und Umgang mit wassergefährdenden Stoffen

Zum Schutz der Gewässer müssen nach Wasserhaushaltsgesetz (§19g) Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen so gebaut und betrieben werden, dass keine Verunreinigung oder nachteilige Veränderung der Gewässer zu besorgen ist. Dazu müssen die in den Anlagen verwendeten Stoffe auf ihre wassergefährdenden Eigenschaften untersucht und eingestuft werden. 

Hierbei werden drei Wassergefährdungsklassen (WGK) unterschieden:

WGK 1: schwach wassergefährdend
WGK 2: wassergefährdend
WGK 3: stark wassergefährdend

Einstufung aufgrund der Verwaltungsvorschrift wassergefährdender Stoffe (VwVwS)

Die Verwaltungsvorschrift wassergefährdende Stoffe (VwVwS) vom 17. Mai 1999 ist am 29. Mai 1999 im Bundesanzeiger 98a veröffentlicht worden; sie trat am 01. Juni 1999 in Kraft. Die geänderte Fassung der VwVwS vom 27. Juli 2005 ist am 30. Juli 2005 im Bundesanzeiger 142a veröffentlicht worden; sie trat am 01. August 2005 in Kraft.

Die VwVwS enthält vier Anhänge:

  • Anhang 1: Liste nicht wassergefährdender Stoffe,
  • Anhang 2: Liste wassergefährdender Stoffe, eingestuft in die Wassergefährdungsklassen 1 bis 3,
  • Anhang 3: Beschreibung des Einstufungsvorgehens für alle Stoffe, die nicht in den Anhängen 1 und 2 genannt sind, auf der Basis von R-Satz-Einstufungen des Europäischen Gefahrstoffrechts,
  • Anhang 4: Beschreibung des Vorgehens zur Einstufung von Zubereitungen und Gemischen.

Lesen Sie hier die VwVwS vom 17.Mai 1999 mit Anhang 3 und 4

sowie die geänderte Fassung der VwVwS vom 27. Juli 2005 mit den gültigen Anhängen 1 und 2.

Wasserschutzgebiete

Ob Ihre Anlagen in einem Wasserschutzgebiet liegt, können Sie hier nachsehen. 
Weitere Informationen zu den Wasserschutzgebieten des Märkischen Kreises finden Sie außerdem hier!

Schadensfälle

Wird ein Schadensfall bekannt, ist die betroffene Anlage unverzüglich außer Betrieb zu nehmen, wenn eine Gefährdung oder Schädigung eines Gewässers nicht auf andere Weise verhindert oder unterbunden werden kann. Schadensfälle mit wassergefährdenden Stoffen, sind der unteren Wasserbehörde, der Leitstelle der Feuerwehr unter der Telefonnummer (02351) 10650, der allgemeinen Ordnungsbehörde der jeweiligen Stadt oder der Polizei zu melden.

Weitere Auskünfte erhalten Sie hier:

Ansprechpartner für Altena, Nachrodt-Wiblingwerde, Plettenberg, Herscheid


Kreishaus Lüdenscheid
Heedfelder Str. 45
58509 Lüdenscheid

Telefon: 02351 / 966-60
Fax: 02351 / 966-6433

TagUhrzeit
Montag:08.30 - 12.00 Uhr
Dienstag:08.30 - 12.00 Uhr
Mittwoch:08.30 - 12.00 Uhr
Donnerstag:08.30 - 12.00 Uhr und 13.30 - 15.30 Uhr
Freitag:08.30 - 12.00 Uhr
Termine außerhalb der Geschäftszeiten nach Vereinbarung
Zuständige Mitarbeiter/innen:


Ansprechpartner für Balve, Hemer


Kreishaus Lüdenscheid
Heedfelder Str. 45
58509 Lüdenscheid

Telefon: 02351 / 966-60
Fax: 02351 / 966-6433

TagUhrzeit
Montag:08.30 - 12.00 Uhr
Dienstag:08.30 - 12.00 Uhr
Mittwoch:08.30 - 12.00 Uhr
Donnerstag:08.30 - 12.00 Uhr und 13.30 - 15.30 Uhr
Freitag:08.30 - 12.00 Uhr
Termine außerhalb der Geschäftszeiten nach Vereinbarung
Zuständige Mitarbeiter/innen:

Herr Heinrich Szczyrba
Telefon: 02351 / 966-6424
E-Mail:

Weitere Informationen zu diesem Mitarbeiter

Ansprechpartner für Halver, Kierspe, Lüdenscheid, Meinerzhagen, Neuenrade, Schalksmühle


Kreishaus Lüdenscheid
Heedfelder Str. 45
58509 Lüdenscheid

Telefon: 02351 / 966-60
Fax: 02351 / 966-6433

TagUhrzeit
Montag:08.30 - 12.00 Uhr
Dienstag:08.30 - 12.00 Uhr
Mittwoch:08.30 - 12.00 Uhr
Donnerstag:08.30 - 12.00 Uhr und 13.30 - 15.30 Uhr
Freitag:08.30 - 12.00 Uhr
Termine außerhalb der Geschäftszeiten nach Vereinbarung
Zuständige Mitarbeiter/innen:

Herr Hans-Jörg Wylkop
Telefon: 02351 / 966-6408
E-Mail:

Weitere Informationen zu diesem Mitarbeiter

Ansprechpartner für Iserlohn, Menden, Werdohl


Kreishaus Lüdenscheid
Heedfelder Str. 45
58509 Lüdenscheid

Telefon: 02351 / 966-60
Fax: 02351 / 966-6433

TagUhrzeit
Montag:08.30 - 12.00 Uhr
Dienstag:08.30 - 12.00 Uhr
Mittwoch:08.30 - 12.00 Uhr
Donnerstag:08.30 - 12.00 Uhr und 13.30 - 15.30 Uhr
Freitag:08.30 - 12.00 Uhr
Termine außerhalb der Geschäftszeiten nach Vereinbarung
Zuständige Mitarbeiter/innen:

Herr Heinrich Szczyrba
Telefon: 02351 / 966-6424
E-Mail:

Weitere Informationen zu diesem Mitarbeiter

Ansprechpartnerin für den Bereich Heizöllagerung


Kreishaus Lüdenscheid
Heedfelder Str. 45
58509 Lüdenscheid

Telefon: 02351 / 966-60
Fax: 02351 / 966-6433

TagUhrzeit
Montag:08.30 - 12.00 Uhr
Dienstag:08.30 - 12.00 Uhr
Mittwoch:08.30 - 12.00 Uhr
Donnerstag:08.30 - 12.00 Uhr und 13.30 - 15.30 Uhr
Freitag:08.30 - 12.00 Uhr
Termine außerhalb der Geschäftszeiten nach Vereinbarung
Zuständige Mitarbeiter/innen: