Umwelt

Für Belange die die Umwelt betreffen ist der Märkische Kreis als Genehmigungs-, Erlaubnis- und Sonderordnungsbehörde z. B. für die folgenden Schwerpunkte zuständig.

Fachdienst 43 - Naturschutz und Landschaftspflege

Nordhelle

Artenschutz; Eingriffe in Natur und Landschaft; Landschaftsplanung; Landschaftsschutzgebiete; Naturdenkmale; Naturschutzgebiete; Reitkennzeichen; Vertragsnaturschutz

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2. Änderung des Landschaftsplanes Nr. 1 "Plettenberg-Herscheid-Neuenrade" - Öffentliche Auslegung

Fachdienst 44 - Technischer Umweltschutz

Kommunale Wasserwirtschaft

Kommunale Wasserwirtschaft:

Kommunale und private Abwasserbeseitigung; Kommunale und private Wasserversorgung; Wasserschutzgebiete; Erdwärmegewinnung
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Gewerbliche Wasserwirtschaft

Gewerbliche Wasserwirtschaft:

Grundwasser- und Oberflächengewässerbenutzungen (Entnahme und Einleitung); Indirekteinleitungen von produktspezifischem Abwasser durch Gewerbebetriebe in öffentliche Abwasseranlagen; Umgang mit wassergefährdenden Stoffen innerhalb von Betrieben, aber auch in Privathaushalten (u. a. Heizöllagerung)
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Immissionsschutz

Immissionsschutz:

Überwachung und Genehmigung industrieller Anlagen, die Schadstoffe freisetzen; Beeinträchtigungen der Umwelt durch Einflüsse wie z.B. Lärm, Erschütterungen, Luft, Geruch, Licht oder elektromagnetische Felder; Bürgerberatung bei Belastungen durch gewerbliche Immissionen
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Umgebungslärm-Richtlinie:

Lärm kann krank machen. Die Europäische Union hat den Mitgliedstaaten mit der EU-Richtlinie 2002/49/EG seit 2002 aufgegeben, dass Umgebungslärm bewertet und reduziert werden soll. Diese Vorgaben hat der Bundesgesetzgeber im Jahr 2005 sdurch änderung des Bundesimmissionsschutzgesetzes in deutsches Recht umgesetzt. Nach § 47 d Abs.1 BImSchG haben Städte und Gemeinden Lärmaktionspläne aufzustellen. Darin werden Lärmauswirkungen dokumentiert und Maßnahmen zur Lärmminderung beschrieben.
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Öl- und Giftalarm

Umweltalarm Wasser:

Bitte zeigen Sie Unfälle, Betriebsstörungen und sonstige Ereignisse, bei den umwelt- und gesundheitsgefährdende Stoffe freigesetzt werden und eine akute Gefahr für Menschen, Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser (Oberflächengewässer, Grundwasser = Boden), Atmosphäre und sonstige Sachgüter besteht oder bestehen könnte unverzüglich unter der Telefonnummer (02351) 10 65 0 der Kreisleitstelle des Märkischen Kreis an, welche dann die zuständigen Behörden informiert, damit die notwendigen Gegenmaßnahmen schnellstmöglich ergriffen werden können. Die Untere Wasserbehörde des Märkischen Kreises unterhält in diesem Zusammenhang den Bereitschaftsdienst "Umweltalarm Wasser" 24 Stunden an 365 Tagen.
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Fachdienst 45 - Abfallwirtschaft, Bodenschutz und Wasserbau

Abfallwirtschaft:

Abfallberatung; Abfallwirtschaftssatzung; Sonderabfallüberwachung; Illegale Müllentsorgung
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Bodenschutz:

Gefahrenabwehr von Altlasten und schädlichen Bodenveränderungen; Flächenrecycling; Altlastenkataster / Verzeichnis schädlicher Bodenveränderungen; Vorsorgender Bodenschutz

Wasserbau:

Anlagen am Gewässer; Gewässerunterhaltung; Ausbau von Gewässern; Verbandsaufsicht über die öffentlich-rechtlichen Wasser- und Bodenverbände; Maßnahmen in Überschwemmungsgebieten; Oberflächengewässerbenutzungen (Entnahme und Einleitung) in Zusammenhang mit Teichanlagen

Oberflächengewässer Untere Lenne PE_RUH_1300

Die hier vorliegenden Unterlagen der Planungseinheit Untere Lenne sind Teil des Bewirtschaftungsplans und Maßnahmenprogramms. Sie geben Ihnen einen detaillierten Überblick über den Zustand des Gewässers, über die Bewirtschaftungsziele bis 2015 und über die geplanten Maßnahmen zur Erreichung dieser Ziele innerhalb eines Teileinzugsgebietes.

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Fachtagung "Wasserkraft im Märkischen Kreis"

Die Machbarkeitsstudie "Wasserkraftpotenzial im Märkischen Kreis" zeigt, dass die Wasserkraft auch im Märkischen Kreis durchaus noch Ausbaupotenzial hat. Im Auge behalten muss man dabei aber auch mögliche Beeinträchtigungen von Natur und Umwelt, z.B. den Erhalt der Durchgängigkeit für Fische. Wichtig ist es daher, alle Aspekte soweit wie möglich zu berücksichtigen.


 
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"Wo weht der Wind im Märkischen Kreis?"

Die Frage nach möglichen Standorten für Windenergieanlagen (WEA) sorgt in letzter Zeit für viel Diskussionsstoff zwischen Bürgerinnen und Bürgern, potentiellen Investoren, Verwaltungen und Energieversorgern. Dabei rückt der Zielkonflikt zwischen Klimaschutz und Naturschutz immer mehr in den Vordergrund. Welche Gebiete sind von der Planung ausgeschlossen?
Mehr zur Tabuflächenkarte.


 
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