Informationen zu befristeten Vertretungsstellen

Für vorübergehende Vertretungsbedarfe (z.B. durch Elternzeit, Mutterschutz, Erkrankung), können Ersatzkräfte eingestellt werden. Die Beschäftigung erfolgt in einem befristeten Tarifbeschäftigtenverhältnis.   

Für die Ausschreibung der jeweiligen Vertretungsstellen sowie für die Auswahl geeigneter Vertretungslehrkräfte sind die Schulen selbst verantwortlich. Ihre Bewerbung auf eine Vertretungsstelle richten Sie daher bitte an die ausschreibende Schule.