Allgemeine Hinweise
Allgemeines
Allgemeines: Bei den hier aufgeführten Angaben und Gebühren handelt es sich um allgemeine Aussagen, die Ihnen als Orientierung dienen sollen. Im Einzelfall kann es zu Abweichungen kommen. In Zweifelsfällen wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Zulassungsstellen/Bürgerbüros.
Gebühren
Die Gebühren richten sich nach der bundesweit gültigen Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr. Im Einzelfall können sich je nach Geschäftsvorfall höhere Gebühren ergeben als angegeben, z.B. durch
- Reservierung eines Kennzeichens: 2,60 EUR
- Zuteilung eines Wunschkennzeichens: 10,20 EUR
- Erfassung von ABE "3" bzw. ABE "E" -Technik: 15,30 EUR
- Ausstellung einer Zulassungsbescheinigung Teil II: 3,60 EUR
- Umtausch eines Fahrzeugbriefs in eine Zulassungsbescheinigung Teil II: 8,70 EUR
- Briefverwahrung und Übersendung an Sicherungsgeber (z.B. Bank, Leasinggesellschaft): 15,30 EUR
Umtausch in EU-harmonisierte Fahrzeugdokumente
Sobald Fahrzeugschein oder Fahrzeugbrief ersetzt werden müssen (z.B. aufgrund von Änderungen persönlicher oder technischer Daten), sind beide Dokumente als Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II neu auszufertigen. Ein Nebeneinander von altem Fahrzeugschein und neuem Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II) oder umgekehrt ist unzulässig. Die neuen Dokumente bieten eine europaweit einheitliche Datensystematik und umfangreichere Sicherheitsmerkmale. Für den Umtausch wird eine Gebühr von 8,70 EUR erhoben.
Zulassung auf Firmen
Anstelle des Personalausweises ist von Firmen der Handelsregisterauszug vorzulegen (bei Firmensitz außerhalb des Märkischen Kreises: Zusätzlich eine Gewerbeanmeldung). Bei Einzelkaufleuten (auch e.K.) erfolgt die Zulassung auf den Firmeninhaber (Personalausweis erforderlich).
Zulassung auf Minderjährige
Es ist eine Einverständniserklärung und die Ausweise beider Elternteile vorzulegen.


