Hygienische Mindestanforderungen für Lebensmittelverkaufstände auf Kleinveranstaltungen
(z.B. Garten-, Vereins-, Pfarr-, Schulfeste etc.)

Anforderungen an Verkaufsstände und Personal bei Abgabe von Lebensmitteln

  • Der Verkaufsstand sowie die Einrichtungsgegenstände und Arbeitsgeräte müssen sauber und Instand gehalten werden,
  • Geeignete Temperaturen für ein hygienisch einwandfreies Herstellen, Behandeln (z.B. Kühllagerung) und Inverkehrbringen (z.B. Heißhaltung) von Lebensmitteln müssen gewährleistet sein.
  • Verwendetes Wasser muss Trinkwasserqualität haben.
  • Das Personal hat ein hohes Maß an Sauberkeit zu halten und muss angemessene, saubere Kleidung, sowie erforderlichenfalls Schutzkleidung tragen; es muss frei sein von ansteckenden Erkrankungen, infizierten Wunden, Hautinfektionen und Geschwüren.
  • Es müssen hygienische Sanitäreinrichtungen in erreichbarer Nähe zur Verfügung stehen.

Weitergehende Anforderungen für das Behandeln und die Abgabe unverpackter Lebensmittel zum unmittelbaren Verzehr

  • Gegen Witterungseinflüsse ist der Stand nach oben hin abzuschirmen, z. B. durch ein Zeltdach.
  • Oberflächen von Arbeits- und Verkaufstischen für unverpackte Lebensmittel müssen glatt, abwaschbar und leicht zu reinigen sein.
  • Der Verkaufsstand muss mit einer Handwaschgelegenheit mit fließendem Wasser (z.B. Campingausstattung), Einweghandtüchern und Flüssigseife ausgestattet sein.
  • Unverpackte Lebensmittel sind so von den Käufern abzuschirmen, dass diese die Lebensmittel weder berühren noch in anderer Weise z.B. durch Anhauchen oder Anhusten nachteilig beeinflussen können.