Wissenswertes zur Tierarzneimittel- und Futtermittelüberwachung
Alle Tierhalter müssen jede Verabreichung von Arzneimitteln bei Tieren, die üblicherweise der Produktion von Lebensmitteln dienen, lückenlos auf einem Formblatt mit exaten Angaben dokumentieren. Sowohl Behandlungen durch den Tierarzt als auch durch den Landwirt sind einzutragen.


