Gewerbliche und gewerbsmäßige Tierhaltungen

Wer außerhalb eines landwirtschaftlichen Betriebes

  • einen Reit- und Fahrbetrieb betreibt,
  • Hunde, Katzen oder andere Tiere gewerbsmäßig züchtet,
  • Tiere für andere hält (Tierheim/Tierpension)Tiere in einem zoologischen Garten oder
  • ähnlichen Einrichtungen ausstellt
  • oder Schutzhunde für andere ausbildet,

benötigt eine Genehmigung aufgrund des Tierschutzgesetzes!


Auch wer mit Tieren handelt oder Tierbörsen veranstaltet, bedarf einer Genehmigung.


Bitte setzen Sie sich hierfür mit der Veterinärabteilung in Verbindung

(Auch Bauvorhaben für Stallneubauten und –umbauten werden hier bewertet und auf die Einhaltung der rechtlichen Vorgaben geprüft.)


Weitere Auskünfte erhalten Sie hier:

FD Verbraucherschutz/Veterinärwesen (Lüdenscheid)


Kreishaus Lüdenscheid
Heedfelder Str. 45
58509 Lüdenscheid

Telefon: 02351 / 966-6551
Fax: 02351 / 966-6553
E-Mail:

Zuständige Mitarbeiter/innen:


FD Verbraucherschutz/Veterinärwesen (Iserlohn)


Kreishaus Iserlohn
Friedrichstraße 70
58636 Iserlohn

Telefon: 02371 / 966-8041
Fax: 02371 / 966-8045
E-Mail:

Zuständige Mitarbeiter/innen: