Gewerbliche und gewerbsmäßige Tierhaltungen
Wer außerhalb eines landwirtschaftlichen Betriebes
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einen Reit- und Fahrbetrieb betreibt,
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Hunde, Katzen oder andere Tiere gewerbsmäßig züchtet,
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Tiere für andere hält (Tierheim/Tierpension)Tiere in einem zoologischen Garten oder
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ähnlichen Einrichtungen ausstellt
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oder Schutzhunde für andere ausbildet,
benötigt eine Genehmigung aufgrund des Tierschutzgesetzes!
Auch wer mit Tieren handelt oder Tierbörsen veranstaltet, bedarf einer Genehmigung.
Bitte setzen Sie sich hierfür mit der Veterinärabteilung in Verbindung
(Auch Bauvorhaben für Stallneubauten und –umbauten werden hier bewertet und auf die Einhaltung der rechtlichen Vorgaben geprüft.)


