EU-Heimtierpass

Zum Schutz vor der Einschleppung und Verbreitung der Tollwut gibt es seit dem 03.07.2004 den EU-Heimtierpass. Diesen Pass benötigen Sie, wenn Sie mit Ihrem Hund, Ihrer Katze oder Ihrem Frettchen in Mitgliedsländer der Europäischen Union verreisen möchten.

Er enthält Angaben zum Haustier, wie die Kennzeichnungs-Nummer. Ihr Tier muss daher mittels gut lesbarer Tätowierung oder Chip identifiziert werden können. Tätowierungen sind nur noch bis zum 03.07.2011 als Identifikationsmerkmal gültig.

Neben diesen und persönlichen Angaben des Tierhaltes werden auch Impfungen des Tieres in den Pass eingetragen.

Pro Person dürfen mindestens fünf dieser Tiere mitgeführt werden, diese dürfen allerdings nicht zum Verkauf bestimmt sein.

Ausstellung des EU-Heimtierpasses

Der EU-Heimtierpass kann von jeder Tierarztpraxis ausgestellt werden. Dort können Sie außerdem Ihr Tier kennzeichnen oder gegen Tollwut impfen lassen – beides ist für Reisen in der Europäischen Union erforderlich!

Die Kosten werden nach der gültigen Gebührenordnung für Tierärzte berechnet.