Seniorengerechtes Wohnen
In Zukunft wird in einer schrumpfenden Bevölkerung der Anteil der älteren Menschen wachsen. Auf diese Entwicklung muss sich auch die Wohnungswirtschaft einstellen und neue Akzente auf dem Wohnungsmarkt setzen. Ziel ist es, unterschiedliche Wohnungsangebote für pflegebedürftige und ältere Menschen zu schaffen, damit diese möglichst lange in der eigenen Wohnung und ihrer vertrauten Umgebung bleiben können. Das Land Nordrhein-Westfalen hat einige Förderprogramme aufgelegt, um dieser Entwicklung gerecht zu werden.
Kernelement des Bestandsförderprogrammes ist der Abbau oder die Reduzierung von Barrieren im Wohnungsbestand. Dazu zählt z.B. die barrierefreie Umgestaltung von Küche und Bad, der Einbau neuer, verbreiteteter Türen, Grundrissänderungen oder der Einbau, Anbau oder die Modernisierung eines Aufzugs. Durch zinsgünstige Darlehen werden dabei Eigenheime und Eigentumswohnungen ebenso gefördert wie Mietwohnungen. Darüberhinaus wird mit diesem Programm auch die bauliche Anpassung und Modernisierung bestehender Altenwohn- und Pflegeheime gefördert.
Barrierefrei
Auch beim Neubau von Sozialwohnungen wird auf die Kriterien der Barrierfreiheit geachtet. Die Förderung durch das Land Nordrhein-Westfalen erfolgt nur noch, wenn
- der Hauseingang, die Erdgeschoßwohnungen und gegebenenfalls der Aufzug stufenlos erreichbar sind
- und auch innerhalb der Wohnungen keine Stufen, Schwellen oder untere Türanschläge vorhanden sind.
- Ferner muss jede Wohnung mit einer bodengleichen Dusche ausgestattet werden.
Weitere Informationen zu den einzelnen Förderprogrammen des Landes Nordrhein-Westfalen wie z. B. für den Umbau zu seniorengerechten Wohnungen erhalten Sie:
- beim Fachdienst Wohnungswesen des Märkischen Kreises (Tel. 02351/966-6848) oder im Internet unter http://www.maerkischer-kreis.de/buergerservice/infosystem/produkte/fd22/foerderinvestiv.php
- sowie unter http://www.mbv.nrw.de/bau/Wohnen/foerderung/index.php).


