Steuervorteile für ehrenamtlich Engagierte
Ohne den ehrenamtlichen Einsatz von Menschen wäre im Märkischen Kreis vieles undenkbar.
Wer sich ehrenamtlich engagiert kann in diesem Jahr auch steuerliche Vorteile nutzen.
Der Freibetrag für die sogenannte "Übungsleiterpauschale" wurde vom Bundesfinanzministerium angehoben, der Steuerfreibetrag wurde von 1.848,- auf 2.100,- Euro im Jahr aufgestockt.
Nebenberuflich Tätige, die im Rahmen einer ehrenamtlichen Tätigkeit keine Aufwandsentschädigung erhalten, werden ebenfalls bedacht:
Sie erhalten eine Steuergutschrift in Höhe von 500,- Euro jährlich (§§ 52 bis 54 Abgabenordnung).
Wichtig: Die erhöhten Freibeträge gelten nicht erst ab 2008, sondern rückwirkend seit dem 1. Januar 2007.


