Wohnberatung

Die meisten älteren Menschen möchten so lange wie möglich in ihrer eigenen Wohnung ("den eigenen vier Wänden") alt werden. Achtzig Prozent aller Wohnungen von Menschen über 65 Jahren sind nicht auf die Anforderungen der häuslichen Pflege abgestellt. Daher sieht das SGB XI vor, dass die pflegegerechte Umgestaltung der Wohnung gefördert werden soll.

  • Welche Möglichkeiten gibt es, die eigene Wohnung alters- und pflegegerecht umzugestalten?
  • Mit welchen Hilfsmitteln können die Unzulänglichkeiten der Wohnung ausgeglichen werden?
  • Was muß an der Wohnung umgebaut werden, damit der Pflegebedürftige in seiner Wohnung verbleiben kann?
  • Wie wird das alles finanziert?


Das sind die Fragen, um die es bei der sogenannten Wohnberatung geht. Verschiedene Ansprechpartner sind möglicherweise an einem pflegegerechten Umbau der Wohnung zu beteiligen: Hauseigentümer, Pflegekasse, Amt für Wohnungsbauförderung, Sozialamt (Eingliederungshilfe), Landschaftsverband (Hauptfürsorgestelle).

Sofortmaßnahmen

Die meisten älteren Menschen leben in Mietwohnungen. Viele Dinge am Hauseingang, der Haustür und im Treppenhaus sind natürlich nur in Zusammenarbeit mit Hausverwaltung, Vermieter und Mietergemeinschaft zu ändern. Hier aber zunächst eine kleine Checkliste, was ohne Umstände und fast kostenlos umzusetzen ist:

  • Fußmatte: flach und rutschfest
  • Licht im Hausflur: Dauer verlängern
  • Treppenabsatz: Sitzgelegenheit zum Ausruhen
  • Wohnungstür: vollständig zu öffnen, Zweitschlüssel bei Nachbarn hinterlegen
  • Flur, Diele: keine Schränke und Kommoden im Weg, Läufer, Brücken, Teppichränder,
  • Telefonkabel können Stolperfallen sein: beseitigen oder befestigen
  • Küche: täglich benutzte Dinge in Greifhöhe plazieren
  • Bad: Toilettenpapierhalter vor den Toilettensitz, Badezimmerspiegel schräg stellen
  • Schlafzimmer: Lichtschalter, Telefon oder Notruf ans Bett

 

Wohnungsanpassungsmaßnahmen

Viele Maßnahmen bedürfen längerer Planung und Vorbereitung und auch die Finanzierung ist nicht mehr so ohne weiteres aus eigener Tasche zu gewährleisten. Hier sprechen wir von Wohnungsanpassungsmaßnahmen. Eine pflegegerechte Wohnung müßte folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Hauseingang: flacher Zuweg mit Geländer; große, beleuchtete Hausnummer; automatisches Außenlicht; beleuchtete Klingeltafel
  • Aufzug: Rufknopf in mittlerer Höhe; längere Türöffnungszeiten
  • Treppenhaus: zweiter Handlauf; Stufenkanten farbig abgesetzt
  • Toilette: Sitzerhöhung
  • Bad: rutschfester Bodenbelag; Dusche oder Wanne mit ebenerdigen Einstieg; Duschsitz,
  • Wannenlifter
  • Schlafzimmer: Senioren- bzw. Pflegebett
  • Türen: Türverbreiterung; Schlösser von außen zu öffnen
  • Weiteres: barrierefreier Zugang zum Balkon; höhenverstellbare Küchenschränke; Notrufanlage


Finanzierung

Die Pflegeversicherung stellt ab der Pflegestufe I bis zu 2.557 € pro Maßnahme (z. B. Umbau des Badezimmers, Verbreiterung von Türen) zur Verfügung. Häufig reicht die Leistung der Pflegeversicherung hierfür nicht aus. Haus- oder Wohnungsbesitzer können unter bestimmten Voraussetzungen vom Amt für Wohnungsbauförderung ein niedrig verzinstes Darlehen erhalten. Das Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) kann über die Eingliederungshilfe die Anpassung von Wohnungen an eine Behinderung sowohl mit Zuschüssen als auch mit Darlehen unterstützen. Allerdings wird hier geprüft, ob Einkommen oder Vermögen bestimmte Grenzen nicht überschreiten.

Behinderte Menschen, die dem Arbeitsmarkt noch zur Verfügung stehen, sollten zunächst die Servicestelle Rehabilitation bei der AOK Westfalen-Lippe, Telefon: 02351 105-309 kontaktieren.

Darüber hinaus ist die Hauptfürsorgestelle Ansprechpartner für Wohnungsanpassungen:

Kriegs-, Wehr- und Zivildienstgeschädigte, deren Hinterbliebene sowie Opfer von Gewalttaten können hier auf ein eigenes Spektrum von Förderungen zurückgreifen. Alle Fördermöglichkeiten sollte man unbedingt abklären, bevor Maßnahmen begonnen werden. Viele öffentliche Förderungen können nicht mehr einspringen, wenn mit der Maßnahme schon begonnen wurde.