Entlastende Hilfen der Pflegeversicherung

Die Pflegenden entlasten

Eine der Aufgaben der Pflegeversicherung ist es, dafür zu sorgen, daß die Pflegenden von heute nicht die Pflegebedürftigen von morgen werden. Es sind oft nicht die Jungen, die die Alten pflegen. Deswegen ist es besonders wichtig, alle entlastenden Angebote, die durch die Pflegeversicherung ermöglicht werden, auszuschöpfen.

Pflegekurse

Das SGB XI hat die Pflegekassen beauftragt, dafür zu sorgen, daß sich ihre Versicherten über Pflege, Pflegetechniken und entlastende Hilfen informieren können. In Zusammenarbeit mit Pflegediensten oder Wohlfahrtsverbänden werden daher seit einiger Zeit regelmäßig kostenlose Pflegekurse angeboten. Hier kann man in lockerer Runde etwas über Pflegemethoden, Medikamente, Hebetechniken, Hilfsmittel und vieles andere mehr erfahren. Zusätzlich hat das den Effekt, daß man Leute kennenlernt, denen es ähnlich geht und sich austauschen kann.

Diese Pflegekurse werden leider noch zu wenig genutzt, so daß mancher Kurs wegen mangelnder Teilnahme nicht stattfindet. Dabei handelt es sich hier um ein Angebot, das jedem offensteht, unabhängig davon, ob man gerade selber pflegt oder nicht. Wer etwas über Pflege erfahren möchte, ruft bei seiner Pflegekasse an und meldet sich für den nächsten Pflegekurs an.

Pflegehilfsmittel

In den letzten Jahren sind viele Hilfen entwickelt worden, die die tägliche Pflege erleichtern können. Das reicht von dickeren Griffen fürs Besteck über Wannen-Lifter bis zur Spezial-matratze, die Wundliegen verhindert.

Die Pflegeversicherung unterscheidet verbrauchbare und technische Hilfsmittel. Verbrauchbare Hilfsmittel sind z.B. Einmalhandschuhe, Windeln, Vorlagen und ähnliches. Hierfür können Sie bis zu 31 € im Monat gegen Quittung (!) bei der Pflegekasse beantragen. Die größeren technischen Hilfsmittel wie Wannenlifter oder Pflegebetten werden meistens leihweise an den Pflegebedürftigen ausgegeben. Hier kommt eine Zuzahlung von 10% des Preises (höchstens jedoch 25 €) auf Sie zu.

Wenn Sie den Antrag auf Kostenübernahme für ein technisches Pflegehilfsmittel gestellt haben, prüft die Pflegekasse, ob mindestens Pflegestufe I erreicht ist und ob das Hilfsmittel für einen der Pflegebereiche unerläßlich ist.

Hausnotruf

Sehr viele pflegebedürftige Menschen leben heutzutage allein. Viele werden zum "Pflegefall", weil sie nach einem Unfall im Haushalt nicht schnell genug Hilfe rufen konnten. Allein die Angst vor Stürzen kann zur Verschlechterung der Situation führen. Ein Hausnotrufgerät nimmt diese Angst und kann unnötige Notarzt-Einsätze und Krankenhausaufenthalte verhindern.

  • Sie wünschen sich individuelle Hilfestellung, um weiterhin ein selbstständiges Leben in den eigenen vier Wänden zu führen?
  • Sie haben einen Angehörigen, der alleine in seiner Wohnung lebt und in bestimmten Lebenssituationen Hilfe braucht?
  • Sie möchten im akuten Notfall kompetente Hilfe herbeirufen?
  • Wenn dies so ist, könnte für Sie ein Hausnotrufsystem von Interesse sein.

Ein Hausnotruf ist für Menschen sinnvoll, die zu Hause ein selbstständiges Leben führen möchten, jedoch manchmal auf fremde Hilfe angewiesen sind.
Hausnotruf kann für Senioren, Kranke oder Patienten, die gerade aus dem Krankenhaus entlassen wurden die richtige Hilfestellung sein!                                                                                                        

Der Hausnotruf stellt die schnelle medizinische Versorgung in akuten Notfällen am Tag und in der Nacht sicher.
Hausnotrufsysteme bieten zahlreiche Kontroll- und  Komfortfunktionen. Diese müssen je nach persönlicher  Wahl vom Nutzer selbst finanziert werden. Das heißt zusätzlich zum Notruf haben Nutzer die Möglichkeit sicher und bequem per Knopfdruck; der Servicetaste, praktische Services wie Fahrdienste, Menüservice und Besuchsdienste zu vereinbaren.

Wie funktioniert der Hausnotruf?
Ein Hausnotrufsystem besteht aus dem Notrufgerät und der Notrufzentrale. Die Notrufzentrale ist rund-um-die-Uhr besetzt.
Zusätzlich zum Hausnotruf erhalten Sie einen sogenannten Funkfinger. Dieser wird als Anhänger oder Armband getragen und nimmt durch seine Wasserfestigkeit auch beim Duschen keinen Schaden. Sollten Sie das Gefühl haben, Hilfe zu benötigen, drücken Sie einfach den Knopf, den Sie stets am Körper mit sich führen. Der Hilferuf wird dann sofort an die Notrufzentrale gesendet. Dort liegen alle Informationen des Kunden vor.
Der Notruf-Mitarbeiter entscheidet je nach Situation, ob die Notfall-Kette mit vorab benannten Helfern, ein Pflegedienst oder der Notarzt zu informieren ist.

Mittlerweile sind einige Hausnotrufmodelle für weitere Funktionen ausgelegt. Sie können z.B. Alarme von Rauch- oder Sturzmelder weiterleiten, erinnern an die Medikamenteneinnahme, überwachen mit Hilfe von medizinischen Messgeräten Bluthochdruck, Gewicht, sowie den Blutzuckerspiegel oder sind auch außerhalb der Wohnung mobil einsetzbar.

Zuschuss der Pflegekasse
Ein Hausnotruf kann von der Pflegekasse bezuschusst werden, wenn dadurch eine Pflegebedürftigkeit vermieden bzw. die Verschlimmerung des Zustandes verhindert werden kann.
Hausnotrufgeräte werden mit unterschiedlichen Serviceverträgen angeboten. Dadurch kann es von Anbieter zu Anbieter zu Preisunterschieden kommen.
Achten Sie aber darauf, dass mit 18,36 € im Monat nur der Grundvertrag von der Pflegekasse unterstützt wird.
Hinweis: Unter bestimmten Voraussetzungen kann sich auch der Sozialhilfeträger oder die Krankenkasse an den Kosten beteiligen.

Ihr Weg zum Hausnotruf

  • Prüfen Sie, welches Serviceangebot Sie für Ihre individuellen Bedürfnisse benötigen.
  • Suchen Sie das Gespräch mit Anbietern von Hausnotrufdiensten und klären Sie inwieweit das Leistungsangebot mit Ihrem persönlichen Bedarf übereinstimmt.
  • Nehmen Sie sich Zeit für eine ein­gehende Beratung durch den Anbieter.
  • Sondieren Sie auch Vertragsdauer und Kündigungsmöglichkeiten.
  • Fragen Sie nach den anfallenden Kosten. Unter bestimmten Bedingungen bezuschusst die Pflegeversicherung ein Hausnotruf-System.
  • Treffen Sie in Ruhe eine gezielte Auswahl.
  • Erst wenn alle Fragen zu Ihrer Zufrieden­heit geklärt sind, schließen Sie mit dem Anbieter einen Vertrag über sein Angebot ab.

Ersatz- oder Verhinderungspflege im Haushalt

Die meisten pflegebedürftigen Menschen werden von Angehörigen, Freunden oder Bekannten versorgt. Die Pflegeperson kann jedoch erkranken, durch wichtige Dinge verhindert werden oder einfach erholungsbedürftig sein. Wenn die Pflegeperson verhindert ist, kann man für maximal vier Wochen im Kalenderjahr die sogenannte Verhinderungspflege (§ 39 SGB XI) beantragen. Die Kosten für die Verhinderungspflege werden bis zu einer Höhe von 1.510 € im Jahr von der Pflegekasse übernommen.

Hierbei wird allerdings zwischen erwerbsmäßig tätigen und nicht erwerbsmäßig tätigen Pflegepersonen unterschieden. Nicht erwerbsmäßig tätige Pflegepersonen erhalten höchstens den Betrag, der dem Pflegegeld der Pflegestufe des Pflegebedürftigen entspricht. Weitere Kosten wie Fahrtkosten oder Verdienstausfall können darüber hinaus gegen Nachweis erstattet werden. Bei Verwandten und Verschwägerten bis zum zweiten Grad (Eltern, Geschwister, Kinder und Kindeskinder), aber auch bei in häuslicher Gemeinschaft lebenden Menschen, wird zunächst angenommen, daß sie den Pflegebedürftigen nicht erwerbsmäßig pflegen. Hier muß eventuell die Ersatzpflegekraft den Gegenbeweis antreten.