Die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst
Vorbereitet sein
Bald nach dem Antrag bei der Pflegekasse wird man vom Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) angerufen und bekommt einen Termin für die Begutachtung vorgeschlagen. Ist der Termin ungünstig, kann man mit dem Gutachter einen besseren Termin vereinbaren. Die Begutachtung findet in vertrauter Umgebung dort statt, wo der Pflegebedürftige tatsächlich gepflegt wird. In relativer kurzer Zeit muß ein sehr ausführlicher Fragebogen abgearbeitet werden. Es ist also wichtig zu wissen, was auf einen zukommt.
Die Befragung hat drei Teile:
- die Ausgangslage (ärztliche Berichte, Pflegepersonen, Hilfsmittel, Wohnsituation)
- die Dinge des täglichen Lebens (Was macht der Pflegebedürftige selbständig, teilweise unselbständig oder gar nicht mehr selbst?) den Zeitaufwand für die Hilfe einschätzen.
- Der dritte Teil ist entscheidend für die Festlegung der Pflegestufe. Die Dinge, die hier zählen und auch die Zeiten, die dafür anerkannt werden, sind genau festgelegt. Wichtig ist, darauf zu achten, daß Hilfen nicht vergessen werden.
Wieviel Zeit für was?
Um Ihnen eine Vorstellung zu geben, welche Zeiten zugrundegelegt werden, hier einige Zeitwerte für Verrichtungen des täglichen Lebens:
Körperpflege:
- Waschen: Hände / Gesicht: 1 - 2 Min.
- Duschen: 15 - 20 Min.
- Baden: 20 - 25 Min.
- Zahnpflege: 5 Min.
- Kämmen: 1 - 3 Min. - Darm- und Blasenentleerung
- Wasserlassen: 3 Min.
- Stuhlgang: 3 - 6 Min.
- Bekleidung richten: 2 Min. - Windeln wechseln: 4 - 10 Min.
Ernährung:
- Mundgerecht zubereiten: 2 - 3 Min.
- Essen: 15 - 20 Min
Mobilität:
- Aufstehen: 1 - 2 Min.
- Ankleiden: 8 - 10 Min.
- Entkleiden: 4 - 6 Min.
Die Begutachtungssituation
Viele Angehörige haben davor Angst, daß sich der Pflegebedürftige am Tag der Begutachtung zu gut darstellt. Es ist schon öfter vorgekommen, daß durch die Tagesform des Pflegebedürftigen beim Gutachter ein Eindruck entstand, der nicht der Schwere der Pflege entsprach. Wenn man ein paar Tips beachtet, kann man diese Gefahr reduzieren:
- stichpunktartig die Hilfestellungen eines typischen Tages aufschreiben. Bei einigen Pflegekassen gibt es sogenannte Pflegetagebücher, die die gleiche Funktion erfüllen.
- dem Gutachter die alltägliche Situation vorführen (Hausputz und Sonntagsanzug sind unnötig).
- den Gutachter durch die Wohnung führen bringt ein wenig Ruhe in die Situation.
- im Zweifel vorher einen Pflegeberater hinzuziehen, um herauszufinden, worauf es bei der Feststellung von Pflegebedürftigkeit ankommt.
- den Gutachter in aller Ruhe seinen Fragebogen durchgehen lassen. Nach der Befragung einen eventuell entstandenen falschen Eindruck korrigieren.
- Pflegetagebuch oder Zettel zu den Akten geben. Der Gutachter hat damit eine Orientierungshilfe.
Wenn das Ergebnis nicht den Erwartungen entspricht
Nach einiger Zeit erhält man von der Pflegekasse Bescheid darüber, ob und welche Pflegestufe festgestellt wird. Ist man mit der Einstufung nicht einverstanden, hat man das Recht, Widerspruch zuerheben.
Für den Widerspruch hat man im Normalfall einen Monat Zeit, sollte keine "Rechtsbehelfsbelehrung" unter dem Bescheid stehen, sogar bis zu einem Jahr. Man sollte trotzdem recht bald einen kurzen Brief an die Pflegekasse schreiben: "Hiermit lege ich Widerspruch gegen den Bescheid vom ..... ein. Begründung folgt." Angehörige, die die Erledigung solcher Dinge für den Pflegebedürftigen übernommen haben, sollten nicht vergessen, dem Schreiben eine Vollmacht des Pflegebedürftigen beizulegen.
Sobald Widerspruch eingelegt ist, senden die meisten Pflegekassen automatisch das Gutachten des Medizinischen Dienstes zu. Erst mit dem Gutachten kann man den Widerspruch richtig begründen. Bei der Durchsicht des Gutachtens können Ihnen die Pflegeberater vom Pflege-Info-Dienst helfen. Das Widerspruchsverfahren ist kostenfrei.


