Altenwohnung / Betreutes Wohnen

In Situationen, in denen Wohnungsanpassungsmaßnahmen nicht gewünscht oder sinnvoll sind, besteht die Möglichkeit des Einzugs in eine seniorengerechte Wohnung. Diese altengerechten Wohnungen, sogenannte "Altenwohnungen", sind speziell auf die Bedürfnisse älterer Menschen angepasst (z.B. Notrufanlage, ausreichende Bewegungsfläche im Bad, bodengleiche Dusche, barrierefrei zu erreichen etc.).

Der Begriff "betreutes Wohnen" ist gesetzlich nicht geschützt und es gibt auch keine allgemeinverbindlichen Standards. Oft wird auch von "Wohnen mit Service" gesprochen, bei dem zusätzliche Leistungen angeboten werden. Dieser Service wird unterteilt in Leistungen, die Bestandteil einer sogenannten Grund- bzw. Servicepauschale sind (z. B. Hausmeisterdienste, Vermittlung von Hilfen und Diensten, Freizeitangebote etc.). und zusätzliche Leistungen ("Wahlleistungen"). Diese zusätzlichen Wahlleistungen können bei Bedarf gegen Bezahlung in Anspruch genommen werden. (u. a. Wohnungsreinigung, Hol- und Bringdienst, Mahlzeitendienst, ambulante Pflege).

Broschüren-Tipp:
Zum betreuten Wohnen sind entsprechende Broschüren mit Checklisten herausgegeben worden u. a. von:

Kuratorium Deutsche Altershilfe (KDA),
Wilhelmine-Lübke-Stiftung e.V.,
An der Pauluskirche 3, 50677 Köln
Telefon: 0221 931847-0
www.kda.de

und der

Verbraucher-Zentrale Nordrhein-Westfalen e.V.,
Mintropstr. 27, 40215 Düsseldorf
Telefon: 0211 3809-0
www.vz-nrw.de