Aufsicht über Heil-/Hilfsberufe
Hier finden Sie zunächst einige wichtige Informationen für die im Märkischen Kreis tätigen Hebammen bezüglich der Fortbildungsverpflichtung nach dem Landeshebammengesetz.
Sollten Sie weitere Fragen haben, die Sie hier nicht beantwortet bekommen haben, wenden Sie sich bitte telefonisch oder per e-mail an die Mitarbeiter des Gesundheitsamtes!


