Bis wann muss ich den Antrag stellen?
Sie müssen den Antrag spätestens drei Monate nach der Geburt des Kindes stellen, um das Elterngeld für den gesamten Zeitraum zu erhalten. Sie können das Elterngeld auch danach noch beantragen. Sie erhalten dann aber nur 3 Monate rückwirkend Elterngeld (ausschlaggebend ist dabei der Tag, an dem der Antrag eingegangen ist).
Hier ein Beispiel:
Ihr Kind wurde am 10. Januar 2008 geboren. Ihr Antrag auf Elterngeld geht am 15. Juli 2008 beim Märkischen Kreis, Fachdienst Wohnungswesen und Elterngeld, ein. Sie haben den Antrag also erst 6 Monate nach der Geburt Ihres Kindes gestellt. Sie erhalten in diesem Fall rückwirkend nur für drei Monate Elterngeld, und zwar ab dem 10. April 2008, obwohl Ihr Kind bereits im Januar geboren wurde.
Für den Zeitraum vom 10. Januar 2008 bis 9. April 2008 erhalten Sie kein Elterngeld.


