Bildungs- und Teilhabepaket

Bildungs- und Teilhabepaket für Personen, die Kinderzuschlag und / oder Wohngeld und Kindergeld beziehen nach § 6b Bundeskindergeldgesetz (BKGG)


BuT

Eine Bearbeitung der Anträge erfolgt direkt durch den Märkischen Kreis. Die Antragsannahme, Beratung und die Zusammenstellung der erforderlichen Unterlagen für die Bearbeitung haben die Städte und Gemeinden übernommen.

Hinweis:
Wer Arbeitslosengeld II bekommt, wendet sich für Leistungen aus dem Bildungspaket bitte an das örtliche Jobcenter.  Empfänger von Sozialhilfe wenden sich für Leistungen aus dem Bildungspaket bitte an das örtliche Sozialamt.

Kultur, Sport, Mitmachen

Kinder sollen in der Freizeit nicht ausgeschlossen sein, sondern bei Sport, Spiel oder Kultur mitmachen. Deswegen wird zum Beispiel der Beitrag für den Sportverein oder für die Musikschule in Höhe von monatlich 10 Euro bis zu einem Höchstbetrag von 120 € jährlich übernommen.

Weitere Informationen, Antrag und Vordrucke

Schulbedarf

Damit Kinder mit den nötigen Schulmaterialien (Tornister, Stifte, Geodreieck usw.) ausgestattet sind, wird den Kindern zwei Mal jährlich ein Zuschuss gezahlt, zu Beginn des Schuljahres 70 Euro und im Februar 30 Euro - insgesamt 100 Euro.

Weitere Informationen und Antrag
 

Ausflüge von Schulen

Es werden die Kosten von Tagesausflügen in Schulen und für mehrtägige Klassenfahrten übernommen.

Weitere Informationen, Antrag und Vordrucke

Ausflüge von Kindertageseinrichtungen

Es werden die Kosten von Ausflügen in Kindertageseinrichtungen  finanziert.

Weitere Informationen, Antrag und Vordrucke

Lernförderung

Schülerinnen und Schüler können Lernförderung in Anspruch nehmen, wenn nur dadurch das Lernziel - in der Regel die Versetzung in die nächste Klasse - erreicht werden kann. Voraussetzung ist, dass die Schule den Bedarf bestätigt und keine vergleichbaren schulischen Angebote bestehen.

Weitere Informationen, Antrag und Vordrucke
 
Mittagessen in Kindertageseinrichtungen, Schulen und Kindertagespflege

Einen Zuschuss fürs gemeinsame Mittagessen gibt es dann, wenn Kita, Schule oder Hort ein entsprechendes Angebot bereithalten. Der verbleibende Eigenanteil der Eltern liegt bei einem Euro pro Mahlzeit.

Weitere Informationen, Antrag und Vordrucke
 
Schülerbeförderung

Insbesondere wer eine weiterführende Schule besucht, hat oft einen weiten Schulweg. Sind die Beförderungskosten erforderlich und werden sie nicht anderweitig übernommen, werden diese Ausgaben in besonderen Fällen erstattet.

Weitere Informationen und Antrag

Zuständige Mitarbeiter:

Frau Döhler
Telefon: 02352 / 966 7132
E-Mail  : s.doehler@maerkischer-kreis.de

Frau Kording
Telefon: 02352 / 966 7184

Herr Metz
Telefon 02352 / 966 7171