Bildungs- und Teilhabepaket
Bildungs- und Teilhabepaket für Personen, die Kinderzuschlag und / oder Wohngeld und Kindergeld beziehen nach § 6b Bundeskindergeldgesetz (BKGG)
Eine Bearbeitung der Anträge erfolgt direkt durch den Märkischen Kreis. Die Antragsannahme, Beratung und die Zusammenstellung der erforderlichen Unterlagen für die Bearbeitung haben die Städte und Gemeinden übernommen.
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Hinweis: |
Kultur, Sport, Mitmachen
Kinder sollen in der Freizeit nicht ausgeschlossen sein, sondern bei Sport, Spiel oder Kultur mitmachen. Deswegen wird zum Beispiel der Beitrag für den Sportverein oder für die Musikschule in Höhe von monatlich 10 Euro bis zu einem Höchstbetrag von 120 € jährlich übernommen.
Weitere Informationen, Antrag und Vordrucke
Schulbedarf
Damit Kinder mit den nötigen Schulmaterialien (Tornister, Stifte, Geodreieck usw.) ausgestattet sind, wird den Kindern zwei Mal jährlich ein Zuschuss gezahlt, zu Beginn des Schuljahres 70 Euro und im Februar 30 Euro - insgesamt 100 Euro.
Weitere Informationen und Antrag
Ausflüge von Schulen
Es werden die Kosten von Tagesausflügen in Schulen und für mehrtägige Klassenfahrten übernommen.
Weitere Informationen, Antrag und Vordrucke
Ausflüge von Kindertageseinrichtungen
Es werden die Kosten von Ausflügen in Kindertageseinrichtungen finanziert.
Weitere Informationen, Antrag und Vordrucke
Lernförderung
Schülerinnen und Schüler können Lernförderung in Anspruch nehmen, wenn nur dadurch das Lernziel - in der Regel die Versetzung in die nächste Klasse - erreicht werden kann. Voraussetzung ist, dass die Schule den Bedarf bestätigt und keine vergleichbaren schulischen Angebote bestehen.
Weitere Informationen, Antrag und Vordrucke
Mittagessen in Kindertageseinrichtungen, Schulen und Kindertagespflege
Einen Zuschuss fürs gemeinsame Mittagessen gibt es dann, wenn Kita, Schule oder Hort ein entsprechendes Angebot bereithalten. Der verbleibende Eigenanteil der Eltern liegt bei einem Euro pro Mahlzeit.
Weitere Informationen, Antrag und Vordrucke
Schülerbeförderung
Insbesondere wer eine weiterführende Schule besucht, hat oft einen weiten Schulweg. Sind die Beförderungskosten erforderlich und werden sie nicht anderweitig übernommen, werden diese Ausgaben in besonderen Fällen erstattet.
Weitere Informationen und Antrag
Zuständige Mitarbeiter:
Frau Döhler
Telefon: 02352 / 966 7132
E-Mail : s.doehler@maerkischer-kreis.de
Frau Kording
Telefon: 02352 / 966 7184
Herr Metz
Telefon 02352 / 966 7171


