Unterhalt

Beistandschaft, Beratung und Unterstützung, Beurkundung

Das Team Beistandschaft im Jugendamt berät und unterstützt Alleinerziehende, junge Volljährige (bis 21 Jahre) und nicht miteinander verheiratete (werdende) Eltern bei Fragen rund um Vaterschaft, Sorgerecht und Unterhalt.

Wir wissen, dass eine Trennung oder Scheidung emotional sehr aufwühlt und finanziell sehr belastend sein kann und lassen Alleinerziehende in der Auseinandersetzung über den Kindesunterhalt nicht allein. Bei uns stehen die Interessen des Kindes im Vordergrund.

Alle Beratungen und Beurkundungen sind kostenfrei.

Der Märkische Kreis ist für die Bearbeitung im Bereich Beistandschaft zuständig, wenn der Wohnort des Kindes in folgenden Gemeinden liegt:

  • Balve,
  • Halver,
  • Herscheid,
  • Kierspe,
  • Meinerzhagen,
  • Nachrodt-Wiblingwerde,
  • Neuenrade oder
  • Schalksmühle 

Alle anderen Städte und Gemeinden im Märkischen Kreis haben eigene Stellen dafür.

Unser Angebot

Wir beurkunden Vaterschaftsanerkennungen vor oder nach der Geburt des Kindes, wenn Sie als Eltern des Kindes nicht miteinander verheiratet sind. Hierzu gehört auch die Zustimmungserklärung der Mutter, sowie Mutterschaftsanerkennungen bei bestimmten Nationalitäten.

Wir beraten und unterstützen Mütter/Väter bei Vaterschaftsfragen, vor oder nach der Geburt des Kindes.

Wir vertreten Ihr Kind vor Gericht, wenn eine freiwillige Anerkennung der Vaterschaft nicht erfolgt.

Wir beurkunden Erklärungen über die Ausübung der gemeinsamen elterlichen Sorge vor oder nach der Geburt des Kindes bei Eltern, die nicht miteinander verheiratet sind.

Wir beraten Sie zu rechtlichen Fragen der Sorgeerklärung.

Wir bescheinigen auf Wunsch, wenn keine Erklärung über die Ausübung der gemeinsamen Sorge im Sorgeregister vorliegt (sogenannte „Sorgebescheinigung“).

Wir berechnen, beurkunden und machen den Unterhaltsanspruch Ihres Kindes wenn nötig, auch gerichtlich geltend (Berechnung von Unterhaltsansprüchen bei Wechselmodell und erweitertem Umgang inbegriffen!)

Wir setzen den Unterhaltsanspruch durch, einschließlich Zwangsvollstreckungsmaßnahmen (Lohn- und Kontopfändung etc.).

Wir beraten und unterstützen den Elternteil, bei dem das Kind lebt, hinsichtlich seiner eigenen Unterhaltsansprüche an den anderen Elternteil (nur Betreuungsunterhalt).

Wir beraten und unterstützen junge Erwachsene bis zum 21. Lebensjahr.

Kontakt

Wer Ihnen weiterhilft, richtet sich nach der örtlichen Zuständigkeit und dem Anfangsbuchstaben des Familiennamens des Kindes oder der Mutter. 

Telefonische Sprechzeiten

Montag – Freitag: 8:30 – 12:00 Uhr sowie zusätzlich donnerstags: 13:30 – 15:30 Uhr


Unterhaltsvorschuss

Aufgabe und Zuständigkeit

Der Unterhaltsvorschuss ist eine staatliche Leistung für Kinder von Alleinerziehenden. Er hilft, die finanzielle Lebensgrundlage von Kindern zu sichern, wenn der andere Elternteil nicht oder nur teilweise oder nicht regelmäßig Unterhalt in Höhe des Unterhaltsvorschusses zahlt. Der Unterhaltsvorschuss ist vom unterhaltspflichtigen Elternteil zurückzuzahlen, wenn er dazu finanziell in der Lage ist.

Der Märkische Kreis ist für die Bearbeitung von Unterhaltsvorschussangelegenheiten zuständig, wenn der Wohnort des Kindes in folgenden Gemeinden liegt:

  • Balve,
  • Halver,
  • Herscheid,
  • Kierspe,
  • Meinerzhagen,
  • Nachrodt-Wiblingwerde,
  • Neuenrade oder
  • Schalksmühle 

Alle anderen Städte und Gemeinden im Märkischen Kreis haben eigene Unterhaltsvorschuss-Stellen.

Kontakt - Unterhaltsvorschuss

Wer Ihnen weiterhilft, richtet sich nach der örtlichen Zuständigkeit und dem Anfangsbuchstaben des Familiennamens des Kindes oder der Mutter. 

Dienstleistungen

×