Sozialpsychiatrischer Dienst

Alzheimer, Demenz, Sucht, seelische Erkrankung

Integration von seelisch kranken Bürgerinnen und Bürgern in die Gemeinschaft unter Berücksichtigung individueller Stärken und Schwächen ist das oberste Ziel des Sozialpsychiatrischen Dienstes (SpD). Die Arbeit des SpD versteht sich als integraler Bestandteil der beiden Gemeindepsychiatrischen Verbünde.

Was ist der Sozialpsychiatrische Dienst?
Unser Team aus SozialarbeiterInnen, -pädagogInnen und ÄrztInnen bietet Beratung, Betreuung und Begleitung für alle BürgerInnen, die von einer Suchtproblematik, einer Alzheimer Krankheit oder einer seelischen Krankheit oder Krise betroffen sind.

Wer kann die Beratung in Anspruch nehmen?
Jede BürgerIn hat Anspruch auf Beratung und Betreuung; sei es, weil sie oder er

  • selbst betroffen ist oder
  • mit jemandem bekannt oder verwandt ist, der diese Schwierigkeiten hat


Wie kann die Beratung und Betreuung aussehen?
Ratsuchende wenden sich telefonisch oder persönlich an eine MitarbeiterIn des SpD. Mit diesem können Sie Ihre Probleme besprechen und sich über mögliche Hilfeangebote informieren. Weitergehende therapeutische Maßnahmen können vermittelt werden. Die Beratungsintensität schwankt zwischen einmaligen Kontakten bis hin zu einer regelmäßigen Begleitung über mehrere Jahre. In vielen Fällen ist der Beginn der Beratung dadurch gekennzeichnet, die Betroffenen zu motivieren, ihnen zustehende Hilfen anzunehmen. In jedem Fall entscheiden Sie selber, ob Sie den Empfehlungen folgen und die angebotenen Hilfen in Anspruch nehmen.

Was kostet die Beratung?
Die Beratung bzw. Betreuung des SpD ist kostenlos. Es werden keine Kosten gegenüber Dritten (Krankenkassen, Sozialamt usw.) geltend gemacht.

Wer erfährt von dem Beratungsgespräch?
Die Tätigkeit des SpD beruht auf einem Vertrauensverhältnis zwischen MitarbeiterInnen und Hilfesuchenden. Alle MitarbeiterInnen unterliegen der Schweigepflicht. Informationen dürfen nur mit Ihrem Einverständnis weitergegeben werden.

Gibt es ärztliche Hilfe?
Eine ärztlich oder therapeutische Behandlung ist von unserer Seite nicht möglich; jedoch können durch die Zusammenarbeit der sozialarbeiterisch - pädagogischen und ärztlichen MitarbeiterInnen mit den Betroffenen umfangreiche Hilfsangebote entwickelt und vermittelt werden. Zu den ärztlichen Aufgaben gehören darüber hinaus die Beantwortung medizinisch psychiatrischer Fragen, die Diagnosestellung sowie gutachterliche Stellungnahmen für Sozialämter usw.